Bundesweite Verkehrssicherheitsaktion am 05. Mai: „sicher.mobil.leben – Radfahrende im Blick“
In der gesamten Bundesrepublik Deutschland werden am 05. Mai die Radfahrenden im Fokus der Verkehrssicherheitsaktion: "sicher.mobil.leben" stehen. In diesem Jahr werden bundesweit rund 8.000 Beamtinnen und Beamte die "Radfahrenden im Blick" haben, Schleswig-Hiolstein beteiligt sich an der Aktion mit 576 Polizeikräften, die rund 260 Kontrollstellen einrichten werden. Das Hauptaugenmerk legt die Polizei darauf, ein regelkonformes Verhalten aller Verkehrsteilnehmenden in Bezug auf den Radverkehr zu erreichen und die gegenseitige Rücksicht zu fördern - es soll keineswegs nur ein eventuelles Fehlverhalten von Radlerinnen und Radlern aufgezeigt werden. Schwerpunkt der Kontrollen werden bekannte, innerörtliche Gefahrenpunkte sein.
Der Radverkehr ist ein integraler Bestandteil und zentrale Säule eines modernen Verkehrssystems. Er gewinnt mit Blick auf die Mobilitätswende immer mehr an Bedeutung. Radfahren hält fit, gesund und entlastet die Umwelt. Das Fahrrad und insbesondere das Pedelec wird als Verkehrsmittel immer mehr angenommen. Es besteht ein nachhaltiger Trend hin zum Fahrrad. Die Fahrradnutzung hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Gerade in der Coronakrise wurden die Vorteile des Radfahrens (gesund und infektionssicher) erneut sichtbar. Die aktuelle Situation hat viele Menschen dazu bewegt, nicht nur im Urlaub aufs Fahrrad umzusteigen.
Die länderübergreifende Verkehrssicherheitsaktion: "sicher.mobil.leben - Radfahrende im Blick" verfolgt die Ziele einer nachhaltigen Reduzierung der Anzahl von getöteten und schwerverletzten Fahrradfahrerinnen und -fahrern durch Maßnahmen der Verkehrsüberwachung (Steigerung des Kontrolldrucks!) und der Verkehrsunfallprävention. Dadurch soll eine Steigerung der Normentreue aller Verkehrsteilnehmenden in Bezug auf den Radverkehr erreicht werden. Denn die Zahl der Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Radfahrenden steigt leider stetig. Auch im Jahr 2020 hat sich dieser Trend leider nicht verändert. Während im Jahr 2019 fast jeder vierte von der Polizei aufgenommene Verkehrsunfall ein Fahrradunfall war, hat sich dieser Anteil im Jahr 2020 auf 27,8 % erhöht. Während bei allen anderen Verkehrsarten die Anzahl der Verkehrsunfälle rückläufig war, ist die Zahl der Unfälle mit Radfahrenden (inklusive Pedelec) im Jahr 2020 von 4.591 um 3,2 % auf 4.740 gestiegen. Besondere Sorge bereitet aber die erneut deutliche Steigerung der Pedelec-Unfälle von 730 im Jahr 2019 auf 986 in 2020. Das bedeutet eine Zunahme von 35,1%. Dabei sind 954 Pedelec-Fahrer verunglückt (+ 40 %). Davon wurden 6 tödlich, 774 leicht und 174 schwerverletzt. Die drastische Zunahme der Pedelec-Unfälle dürfte auch mit dem weiterhin dynamisch wachsenden Marktanteil von Elektro- gegenüber den klassischen Fahrrädern ohne elektrische Unterstützung zu sehen sein.
Die Polizei empfiehlt auch ohne gesetzliche Verpflichtung das Tragen eines Fahrradhelms! Das gilt aufgrund der höheren Fahrgeschwindigkeiten besonders für die Fahrenden von Pedelecs.
Es ist das erklärte Ziel, die Verkehrsteilnehmer zu sensibilisieren und einen nachhaltigen Effekt zur Verbesserung des Verhaltens der Verkehrsteilnehmer zu erreichen. Darum ist bei der Verkehrssicherheitsaktion die Vermittlung der folgenden Kernbotschaften, die wir auch über soziale Medien kommunizieren werden, von besonderer Bedeutung:
Fokus auf den Verkehr!
Im Straßenverkehr werden alle Sinne benötigt. Jede Ablenkung erhöht das Unfallrisiko. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Mit klarem Kopf auf Spur!
Nicht nur auf dem Fahrrad ist bei der Teilnahme am Straßenverkehr ein klarer Kopf gefragt. Alkohol und sonstige Drogen sind damit nicht vereinbar. Verkehrsunfälle, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss geschehen, sind überdurchschnittlich schwere Unfälle. Das Risiko, bei diesen Unfällen schwere oder tödliche Verletzungen davon zu tragen, ist fast doppelt so hoch wie bei allen anderen Unfällen. Im Jahr 2020 wurde bei 11% der Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Radfahrenden die Unfallursache Alkohol oder Drogen festgestellt. Das Fahrrad gilt bei Alkoholkonsum vielen Verkehrsteilnehmern als ungefährliche Alternative zum Auto. Immer wieder fallen alkoholisierte Radfahrer auch im Rahmen von polizeilichen Verkehrskontrollen auf.
Schutzzonen achten!
Fahrradschutzstreifen ermöglichen ein gefahrloseres Miteinander. Wo vorhanden, sind sie von Radfahrenden zu nutzen und von anderen Verkehrsteilnehmenden freizuhalten. Radfahrende sind ungeschützt, unkontrollierte Seitwärtsbewegungen sind nie ausgeschlossen. Beim Überholen von Radfahrenden ist ein ausreichender Seitenabstand einzuhalten. Dieser beträgt innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.
Vorsicht beim Richtungswechsel!
Umsicht und Rücksicht sind besonders dann erforderlich, wenn es darum geht, gefahrlos abzubiegen. Insbesondere der tote Winkel birgt unkalkulierbare Gefahren. Innerorts entstehen die meisten Konflikte zwischen Kraftfahrzeugführern und Fahrradfahrern an Kreuzungen und Einmündungen. Kraftfahrzeugführer begehen in 82% der Verkehrsunfälle mit Fahrradfahrern Vorfahrtsmissachtungen oder Fehler beim Abbiegen.
Behinderungen vermeiden!
Die Beachtung von Halte- und Parkverboten auf Rad- und Fußwegen ermöglichen den vermeintlich Schwächeren eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr.
Rückfragen bitte an:
Marcel Schmidt - Pressesprecher -
Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration
Schleswig-Holstein
Landespolizeiamt
Mühlenweg 166
24116 Kiel
Telefon: +49 (0)431 160 61420
E-Mail: pressestelle.kiel.lpa@polizei.landsh.de