Rauschgift und Waffen sichergestellt – 24-Jähriger in Untersuchungshaft

16.06.2021, PP Oberbayern Süd Rauschgift und Waffen sichergestellt - 24-Jähriger in Untersuchungshaft MÜHLDORF AM INN. Rauschgift und Waffen stellte die Polizei am Montag, 14. Juni 2021, in Mühldorf sicher. Unter dringendem Tatverdacht wurde ein 24-Jähriger festgenommen, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft tags darauf dem Ermittlungsrichter vorgeführt wurde. Der Tatverdächtige kam in Untersuchungshaft. Sichergestellte Drogen und Waffen Ein Arbeiter hatte bei Gartenarbeiten am Montagmittag einen Rucksack und eine Reisetasche auf einem Grundstück gefunden und über die Notrufnummer 110 die Einsatzzentrale der Polizei verständigt. Eine Streifenwagenbesatzung der Polizeiinspektion Mühldorf am Inn stellte bei der Überprüfung vor Ort fest, dass sich in dem Rucksack und der Tasche Drogen und mehrere Waffen befanden. Sämtliche Gegenstände wurden später sichergestellt. Es handelte sich um gut 400 Gramm Haschisch, rund 1.000 Gramm Marihuana sowie um eine Schusswaffe („(Gaspistole“), ein Butterflymesser, einen Teleskopschlagstock, einen Schlagring und ein weiteres Messer. Im Rahmen der von der Polizei vor Ort unmittelbar eingeleiteten Ermittlungen und Überwachungsmaßnahmen, an denen sich auch Zivilbeamte der Operativen Ergänzungsdienste (OED) Traunstein und Ermittler der Kriminalpolizei beteiligten, kam es am späten Nachmittag um 17.25 Uhr zur Festnahme eines Tatverdächtigen. Der 24-jährige Mann aus Mühldorf am Inn steht unter dringendem Tatverdacht, der Besitzer der illegalen Drogen und Waffen zu sein und mit den Rauschgiften vermutlich auch Handel zu treiben. Der schöne Festnahmeerfolg ist nicht zuletzt auch auf die unverzüglich eingeleiteten und konstruktiven Absprachen mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Traunstein zurückzuführen. Die weiteren Ermittlungen führt in dem Fall nun das Fachkommissariat K4 der Kriminalpolizeiinspektion Mühldorf am Inn. Der 24-Jährige wurde am gestrigen Dienstag auf Antrag der sachleitenden Staatsanwaltschaft Traunstein dem Ermittlungsrichter zur Prüfung der Haftfrage vorgeführt. Gegen den 24-Jährigen erging ein Haftbefehl, der junge Mann kam unmittelbar in eine Justizvollzugsanstalt in Untersuchungshaft. Das einschlägige Betäubungsmittelgesetz sieht für den Handel mit illegalen Drogen unter Mitführen von (Schuss)Waffen eine Strafandrohung von nicht unter 5 Jahren Freiheitsstrafe vor.