Pressemeldungen für den Landkreis Günzburg vom 16. Juli 2021
16.07.2021, PP Schwaben Süd/West
Pressemeldungen für den Landkreis Günzburg vom 16. Juli 2021
Die tagesaktuellen Meldungen der Polizeiinspektionen Günzburg, Krumbach und Burgau, sowie Meldungen der Kriminalpolizei, der Verkehrs- und Fahndungsdienststellen mit Regionalbezug.
Medienkontakt:
Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, D-87439 Kempten (Allgäu),
Rufnummer (+49) 0831 9909-0 (-1012/ -1013).
Auffahrunfall auf Bundesstraße
UNTERBLEICHEN. Eine auf der Bundesstraße B16 liegende Plastikplane führte am gestrigen Donnerstag gegen 10.50 Uhr zu einem Auffahrunfall. Mehrere Fahrzeuge hatten wegen der Plane bereits angehalten. Eine 55-jährige Pkw-Fahrerin erkannte dies jedoch zu spät und fuhr trotz einer eingeleiteten Vollbremsung dem letzten stehenden Pkw hinten auf. Die Auffahrende trug bei dem Verkehrsunfall leichte Verletzungen davon. Es entstand ein Sachschaden von ca. 5.000 Euro.
(PI Krumbach)
Alkohol am Steuer
KÖTZ-GROSSKÖTZ. Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle am 15.07.21, um 23.10 Uhr, wurde ein 51-jähriger Fahrzeugführer in der Peter-Dörfler-Straße festgestellt. Ein freiwilliger Atemalkoholtest verlief positiv. Daraufhin wurde die Weiterfahrt unterbunden und die Fahrzeugschlüssel sichergestellt.
(PI Günzburg)
Fahrt unter Drogeneinfluss
GÜNZBURG. Am 15.07.21, 21.15 Uhr, wurde eine 19-jährige Pkw-Fahrerin in der Lindenallee einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei konnten drogentypische Auffälligkeiten festgestellt werden. Ein Drogentest verlief positiv auf THC. Die Beschuldigte wurde zur PI Günzburg verbracht, wo eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und sie muss mit einer Anzeige rechnen.
(PI Günzburg)
Sonstiger Betrug
GÜNZBURG. Die 53-jährige Geschädigte verkaufte am 14.07.21 auf Ebay-Kleinanzeigen einen Kleiderschrank. Daraufhin meldete sich eine Unbekannte und täuschte Kaufinteresse vor. Die Bezahlung würde per Sofortüberweisung erfolgen. Von der Bank erhielt sie eine Bestätigung für eine Sofortzahlung. Die Kaufinteressentin gab an, dass der Schrank von einer Spedition abgeholt werde. Zur Durchführung der Buchung müsse die Geschädigte eine Zahlung von 80 Euro in Amazon-Gutscheinen tätigen. Diese kaufte entsprechende Wertgutscheine und teilte den Code der unbekannten Täterin mit. Die Anzeigenerstatterin erhielt in der Folge jedoch weder das Geld, noch wurde der Schrank abgeholt.
(PI Günzburg)