Geisterfahrt auf der A 8 endet glimpflich

03.10.2021, PP Oberbayern Süd Geisterfahrt auf der A 8 endet glimpflich ÜBERSEE AM CHIEMSEE, BAB A 8, LANDKREIS TRAUNSTEIN. Ohne Schaden ist glücklicherweise die Geisterfahrt eines 72-jährigen Mannes aus Nordrhein-Westfalen auf der A 8 im Gemeindebereich Übersee am Chiemsee zu Ende gegangen. Die Verkehrspolizeiinspektion Traunstein hat den Mann angezeigt und außerdem die zuständige Fahrerlaubnisbehörde informiert. Am 03.10.2021 gegen 00:00 Uhr gingen über die Polizeieinsatzzentrale in Rosenheim mehrere Anrufe wegen eines Geisterfahrers auf der BAB A 8 ein. Ein Pkw befuhr, den Mitteilern zu Folge, die Richtungsfahrbahn München in entgegengesetzter Richtung, nämlich nach Salzburg, auf der Linken der beiden Fahrstreifen. Die Verkehrspolizeiinspektion Traunstein leitete unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen mit der Unterstützung weiterer Streifenbesatzungen der Verkehrspolizeiinspektion Rosenheim, Polizeiinspektion Grassau und Polizeiinspektion Traunstein ein. Der Geisterfahrer konnte glücklicherweise, ohne einen Verkehrsunfall verursacht zu haben, auf halber Strecken zwischen den Anschlussstellen Übersee und Bernau am Chiemsee, auf dem linken Fahrstreifen, gestoppt werden. Der 72-jährige Nordrhein-Westfale war sichtlich überrascht und sich keiner Schuld bewusst. Er konnte sich den Grund für die Anhaltung augenscheinlich nicht erklären. Er gab an, lediglich den Anweisungen seines Navigationssystems gefolgt zu haben. Ein durchgeführter Atemalkoholtest verlief, zur Überraschung der eingesetzten Beamten, negativ. Der verschreckte Herr wurde, nach telefonischer Rücksprache mit seiner Tochter, zur Polizeiinspektion Traunstein verbracht, nachdem sein Pkw verkehrssicher abgestellt wurde. Die Tochter kümmerte sich sofort um die Abholung ihres Vaters. Am Ende seines Ausflugs darf sich der Geisterfahrer glücklich schätzen, keinen folgenschweren Verkehrsunfall verursacht zu haben. Aufgrund dieser Tatsache blieb er nicht nur unverletzt sondern kann sich zudem noch über eine geringe Geldbuße in Höhe von zweihundert Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot freuen. Auf eine Prüfung seiner weiteren Fahrtauglichkeit kann sich der 72-jährige dennoch einstellen, da die zuständige Fahrerlaubnisbehörde bereits über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt wurde.