Nr.: 0313 – Polizei zu Land und zu Wasser im Einsatz–

-Ort: Bremen, Stadtgebiet Zeit: 26.05.2022Am kommenden Donnerstag ist Christi Himmelfahrt und es wird im ersten Jahr seit der Corona-Pandemie keine einschränkenden Auflagen in Bremen geben. Bei voraussichtlich trockenem Wetter werden wieder viele Menschen in der Stadt unterwegs sein. Die Bremer Polizei ist verstärkt im Einsatz und erinnert besonders an einige Verhaltensregeln rund um das Thema Fahrrad, Boot und Alkoholkonsum. Die Polizei wird am Donnerstag mit zusätzlichen Kräften an den bekannten und beliebten Örtlichkeiten für "Vatertagstouren" präsent sein. Neben einem friedlichen Miteinander werden diese darauf achten, dass Radfahrer nicht übermäßig stark alkoholisiert unterwegs sind. Die absolute Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern liegt bei 1,6 Promille. Sie müssen demnach, selbst wenn es nicht zu einem Unfall gekommen sein sollte, mit einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr rechnen. Als Radfahrer macht man sich auch bereits ab 0,3 Promille strafbar, wenn gleichzeitig Ausfallerscheinungen (z. B. Schlangenlinien) festgestellt werden. Sollten Radfahrer im Besitz einer Fahrerlaubnis sein, kann ihnen die Fahrerlaubnisbehörde diese nach einer Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt auf dem Rad entziehen. Zusätzlich werden Einsatzkräfte auf dem Wasser präsent sein und darauf achten, dass Sportbootführer die entsprechenden Vorschriften einhalten. Neben Skipper und Rudergänger sollten auch andere Personen an Bord unterwegs auf Alkohol verzichten. Denn kommt es zu einem Notfall, wie z.B. Mensch über Bord oder Feuer im Schiff, ist die Hilfe aller Personen gefragt. Sowohl auf den See- als auch auf den Binnenschifffahrtsstraßen gilt die "0,5-Promillegrenze". Eine Überschreitung dieses Wertes stellt automatisch eine Ordnungswidrigkeit dar. Doch bereits eine Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kann zur Strafverfolgung führen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen oder Fahrfehler festzustellen sind. Allen friedlich Feiernden wünscht die Polizei Bremen einen entspannten Tag, eine verletzungsfreie Heimkehr und empfiehlt natürlich beim Radeln einen Fahrradhelm zu tragen. Dieser kann zwar keine Unfälle vermeiden, aber zumindest schwere Verletzungen verhindern. Rückfragen bitte an: Pressestelle Polizei Bremen Pressestelle Thomas von der Heyde Telefon: 0421/362 12114 Fax: 0421/362 3749