„Wer fährt, trinkt nicht und wer trinkt, fährt nicht!“ – Das Polizeipräsidium Mittelfranken nimmt die Fahrtüchtigkeit ins Visier

Unter dem Titel "Bayern Mobil - sicher ans Ziel" hat sich die Bayerische Staatsregierung das Ziel gesetzt, die Verkehrssicherheit auf Bayerns Straßen bis zum Jahr 2030 weiter zu erhöhen. Der Einfluss von Alkohol und Drogen stellt für die Sicherheit des Straßenverkehrs nach wie vor einen klar identifizierbaren Risikofaktor dar. Vor diesem Hintergrund wirft das Polizeipräsidium Mittelfranken einen Blick auf die Alkohol- und Drogenfahrten einer gesamten Woche (23.-29.05.2022) und gibt für Verkehrsteilnehmer einen unmissverständlichen Grundsatz aus. Bereits bei der Veröffentlichung der Verkehrsunfallstatistik für das Jahr 2021 (siehe Meldung 247 vom 22.02.2022) wies die mittelfränkische Polizei darauf hin, dass die Zahlen für die Verkehrsteilnahme unter Alkohol- und Drogeneinfluss im Straßenverkehr gestiegen sind. Nachdem die Zahl der Alkoholfahrten im Jahr 2020 rückläufig war, registrierten Polizeibeamte in Mittelfranken im vergangenen Jahr 2.797 Fahrten unter Alkoholeinfluss - ein Plus von 12,37 %. Gleichzeitig stieg auch die Zahl der Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss auf 571, was im Vergleich zu den 516 Unfällen des Jahres 2020 einer Steigerung von 10,66 % entspricht. Die Verkehrsteilnahme unter Drogeneinfluss weist bereits über die letzten Jahre hinweg eine steigende Tendenz auf. In der Verkehrsstatistik 2021 sind für den Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Mittelfranken 1.918 entsprechender Fälle registriert worden. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Steigerungsquote von 19,55 %. Darüber hinaus ist der Einfluss von Drogen im Jahr 2021 bei 73 Verkehrsunfällen nachgewiesen worden, woraus sich im Vergleich zum Jahr 2020 mit 48 derartigen Unfällen sogar ein Anstieg um 52,08 % ergibt. Mit dem Ziel, Verkehrsteilnehmer für das Risiko von Trunkenheits- und Drogenfahrten zu sensibilisieren, hat der Erste Polizeihauptkommissar Reinhold Eckl vom Sachgebiet für Verkehrsaufgaben beim Polizeipräsidium Mittelfranken die Fallzahlen einer gesamten Woche unter die Lupe genommen. Insgesamt 166 Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stellten seine Kolleginnen und Kollegen im Verlauf der 21. Kalenderwoche auf den mittelfränkischen Straßen fest. Darunter finden sich auch zwei schwere Verkehrsunfälle wieder, die sich am vergangenen Wochenende im Stadtgebiet Nürnberg ereignet hatten und deren Ursache in beiden Fällen auf die Alkoholisierung der betroffenen Fahrer zurückzuführen sein dürfte: Am Freitagabend (27.05.2022) war ein 46-jähriger Mann mit seinem Auto in der Ostendstraße von der Fahrbahn abgekommen. Dabei beschädigte er mehrere Bauzäune und eine Baustellenampel. Der 46-Jährige musste verletzt in ein Krankenhaus eingeliefert werden. An seinem SUV entstand unterdessen Totalschaden. Ein von der Polizei durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von annähernd zwei Promille. Am frühen Samstagmorgen (28.05.2022) verzeichnete die Nürnberger Polizei einen weiteren Alkoholunfall mit schwerwiegenden Folgen. Gegen 06:00 Uhr war ein 40-jähriger Autofahrer mit stark überhöhter Geschwindigkeit in der Wiener Straße unterwegs. An der Einmündung zum Marthweg verlor der Mann die Kontrolle über seinen Pkw, kollidierte mit einem geparkten Lkw und kam schließlich an einem Ampelmast zum Stehen. Einsatzkräfte der Feuerwehr mussten den schwerverletzten Unfallfahrer aus dem stark beschädigten Fahrzeugwrack befreien. Für die eingesetzten Polizeibeamten war eine Alkoholisierung des Mannes deutlich wahrnehmbar. Da dieser einen Atemalkoholtest verweigerte, ließen sie bei dem 40-Jährigen eine Blutentnahme durchführen. Das Ergebnis der Blutuntersuchung steht aus. Der bei dem Unfall entstandene Sachschaden dürfte sich nach ersten Schätzungen auf einen sechsstelligen Wert belaufen. Reinhold Eckl weiß, dass die beiden beschriebenen Unfälle keine Einzelfälle sind. In der zurückliegenden Woche waren alkoholisierte Fahrzeugführer in elf Unfälle verwickelt: "Die Verletzungen der beiden Männer aus den dargestellten Unfällen in Nürnberg und das Ausmaß der entstandenen Schäden zeigen deutlich, wie hoch das Risiko von Alkoholfahrten ist. Besonders tragisch wird es, wenn bei solchen Unfällen auch andere Verkehrsteilnehmer unverschuldet zu Schaden kommen." Die Wirkung von Alkohol und Drogen auf die Fahrtüchtigkeit wird häufig unterschätzt. Bereits ab einem Alkoholwert von 0,3 Promille kann die Leistungs- und Reaktionsfähigkeit im Straßenverkehr merklich beeinträchtigt werden. Gleichzeitig erhöht sich das statistische Risiko eines Verkehrsunfalls. Umso erschreckender dürfte die Tatsache zu werten sein, dass Polizeibeamte bei Verkehrskontrollen immer wieder Alkoholwerte feststellen müssen, die um ein vielfaches höher als 0,3 Promille liegen. Neben 49 Verkehrsteilnehmern, die einen Wert zwischen 0,5 und 1,09 Promille (bzw. einer Atemalkoholkonzentration zwischen 0,25 und 0,54 mg/l) aufwiesen, stehen für die vergangene Kalenderwoche 48 Delikte zu Buche, bei denen Alkoholwerte von über 1,1 Promille angenommen werden müssen. Beispielsweise ergab der Alkoholtest einer 28-jährigen Frau, die am Dienstagnachmittag der Vorwoche (24.05.2022) in der Nürnberger Karl-Bröger-Straße einen Unfall beim Ausparken verursacht hatte, einen Atemalkoholwert, der auf eine Alkoholisierung von 2,7 Promille schließen lässt. Bei einem 50-jährigen Autofahrer in der Nürnberger Frankenstraße stellten die Beamten im Rahmen einer routinemäßigen Verkehrskontrolle am Sonntagabend (29.05.2022) gar einen Wert fest, der einer Alkoholisierung von über 3,3 Promille entspricht. Gerade unter den jüngeren Verkehrsteilnehmern (Altersgruppe von 18 bis 24 Jahren) verstärkt die Wirkung von Alkohol oder Drogen das Unfallrisiko. "Mangelnde Erfahrung und rauschbedingte Auswirkungen wie eine erhöhte Risikobereitschaft oder schlichtweg körperliche und geistige Ausfallerscheinungen sind für die aktive Verkehrsteilnahme eine absolut ungünstige Kombination", erklärt der Verkehrsspezialist des Polizeipräsidiums. Unabhängig davon sollte in jedem Fall klar sein: Wer als Fahrzeugführer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnimmt, riskiert seinen Führerschein. Ab einer Alkoholisierung von 0,5 Promille (bzw. einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l) drohen betroffenen Personen Fahrverbote zwischen einem und drei Monaten. Im Zusammenhang mit Verkehrsstraftaten kommt sogar der Entzug der Fahrerlaubnis in Betracht. "Ein Fahrverbot oder der Verlust der Fahrerlaubnis hat für viele Menschen empfindliche Auswirkungen - egal ob im Berufsleben oder privat!", erinnert Reinhold Eckl. Ein Umstand, der offensichtlich nicht jedem Verkehrsteilnehmer bewusst ist. Unter den festgestellten Verstößen führten die betroffenen Verkehrsteilnehmer in 71 Fällen einen sogenannten E-Scooter. Derartige Fahrzeuge zählen im Verkehrsrecht als "Elektrokleinstfahrzeuge" (eKF), wodurch für deren Nutzung im Hinblick auf einen Alkohol- oder Drogenkonsum die gleichen Regelungen wie für alle anderen Kraftfahrzeuge gelten - einschließlich der entsprechenden Rechtsfolgen für die Fahrerlaubnis der Betroffenen. Angesichts der im Jahresvergleich steigenden Zahlen richtet die mittelfränkische Polizei ihre Aufmerksamkeit auch weiterhin auf die Verhütung und Verfolgung von Verkehrsteilnahmen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Dabei appelliert das Polizeipräsidium Mittelfranken grundsätzlich an das Verantwortungsbewusstsein aller Verkehrsteilnehmer, die durch Alkohol und Drogen entstehenden Gefahren für die Verkehrssicherheit gar nicht erst in Kauf zu nehmen. Im Umgang mit Alkohol und der Eigenschaft als Fahrer gilt für den Ersten Polizeihauptkommissar Reinhold Eckl der einfache, aber umfassende Grundsatz: "Wer fährt, trinkt nicht! Wer trinkt, fährt nicht!". Weitere Informationen zum bayerischen Verkehrssicherheitsprogramm 2030 können auch dem folgenden Link entnommen werden: https://www.sichermobil.bayern.de/ Erstellt durch: Michael Konrad / bl Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Mittelfranken Präsidialbüro - Pressestelle Richard-Wagner-Platz 1 D-90443 Nürnberg E-Mail: pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de Erreichbarkeiten: Montag bis Donnerstag 07:00 bis 17:00 Uhr Telefon: +49 (0)911 2112 1030 Telefax: +49 (0)911 2112 1025 Freitag 07:00 bis 15:00 Uhr Telefon: +49 (0)911 2112 1030 Telefax: +49 (0)911 2112 1025 Sonntag 11:00 bis 14:00 Uhr Telefon: +49 (0)911 2112 1030 Telefax: +49 (0)911 2112 1025 Außerhalb der Bürozeiten: Telefon: +49 (0)911 2112 1553 Telefax: +49 (0)911 2112 1525 Die Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken im Internet: