230529-4. E-Scooter-Fahrer verletzen sich bei Eigenunfällen in Hamburg-Farmsen-Berne und Hamburg-Eimsbüttel

Unfallzeiten: a) 27.05.2023, 06:20 Uhr, b) 29.05.2023, 02:10 Uhr; Unfallorte: a) Hamburg-Farmsen-Berne, Eggersweide/Pulverhofsweg, b) Hamburg-Eimsbüttel, Stellinger Weg/Hellkamp Bei Verkehrsunfällen ohne Fremdeinwirkung verletzten sich die Fahrenden, ein 24-jähriger Mann und eine 36-jährige Frau, zum Teil schwer. Bei beiden besteht der Verdacht, dass sie das Elektrokleinstfahrzeug (eKF) unter dem Einfluss von Alkohol geführt haben. a) Nach derzeitigen Erkenntnissen befuhr der 24-Jährige mit seinem E-Scooter die Eggersweide in Richtung Pulverhofsweg und stürzte aus noch nicht geklärter Ursache plötzlich und ohne Fremdeinwirkung. Dabei verletzte sich der Mann schwer am Kopf und wurde nach seiner Versorgung durch eine Rettungswagenbesatzung unter notärztlicher Begleitung in ein Krankenhaus transportiert. Lebensgefahr bestand nicht. Im Zuge der Unfallaufnahme ergaben sich Hinweise, dass der Fahrer seinen E-Scooter unter dem Einfluss von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln geführt haben könnte. Die aufnehmenden Beamten ordneten daraufhin eine Blutprobenentnahme an. Der Verkehrsunfalldienst Ost (VD 3) führt die weiteren Ermittlungen. b) Ähnlich erging es einer 36-jährigen Nutzerin eines E-Scooters, die nach jetzigem Stand der Ermittlungen im Kreuzungsbereich Stellinger Weg/Hellkamp beim Befahren des Gehweges aus noch nicht geklärter Ursache ohne Fremdeinwirkung zu Fall kam. Die ansprechbare Frau zog sich dabei schwere Gesichtsverletzungen zu und wurde von einem Rettungswagen zur weiteren medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus transportiert und anschließend stationär aufgenommen. Auch bei ihr besteht der Verdacht, dass sie den E-Scooter unter dem Einfluss von Alkohol geführt hatte, sodass die Beamten auch hier eine Blutprobenentnahme angeordnet hatten. Der Verkehrsunfalldienst Innenstadt/West (VD 2) führt die weiteren Ermittlungen. In diesem Zusammenhang mahnt die Polizei erneut: - bei Elektrokleinstfahrzeugen handelt es sich um Kraftfahrzeuge im Sinne des Gesetzes, die damit den gleichen Rechtsnormen wie zum Beispiel Autofahrer unterliegen - dementsprechend gelten auch die gleichen Bestimmungen und Grenzwerte für das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungs- und Arzneimitteln - bei Verstößen drohen somit gleichermaßen auch der Verlust der Fahrerlaubnis - das berauschte Fahren mit einem E-Scooter oder einem Fahrrad ist definitiv keine Alternative zum AutoMx. Rückfragen der Medien bitte an: Polizei Hamburg Polizeipressestelle / PÖA 1 Thilo Marxsen Telefon: 040 4286-56211 E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de