BPOLI PW – GdpD POM: Erst mit der Bahn, dann mit dem Bus – unerlaubte Einreise von vier Eritraern auch im zweiten Anlauf gescheitert. Das Wochenende sorgte für viele Aufgriffe u.a. Fahren unter Alkohol bzw. Drogen
Am Samstag gegen 09:35 Uhr wurden in einem Fernreisebus "FLIXBUS" am ehemaligen GÜG Pomellen BAB11, 4 eritreische Staatsangehörige festgestellt.
Keine der Personen war im Besitz von Reisepässen und den erforderlichen Aufenthaltstiteln für Deutschland. Im Rahmen der durchgeführter Erstbefragung und Durchsuchung wurde festgestellt, dass es sich bei den vier eritreischen Staatsangehörigen um dieselben Personen handelt, die bereits am 19.09.2024 um 13:20 Uhr mit dem RE5358 am Haltepunkt Grambow versuchten, unerlaubt einzureisen. Die vier legten beim ersten Versuch polnische Asylbescheinigungen vor, die nicht zur Einreise legitimieren. Wie schon beim ersten Anlauf wurden sie auch diesmal über den ehemaligen GÜG Linken zurückgewiesen.
Das arbeitsreiche Wochenende, u.a. mit vielen Aufgriffen im Rahmen der Grenzkontrollen und Fahndungsmaßnahmen, sorgte auch für die Vollstreckung von zwei Haftbefehlen von zwei gesuchten Straftätern. So stellten Bundespolizisten bei der eigenen Anreise zum Dienst einen 31jährigen Polen, der fußläufig und alkoholisiert (1,37 Promille) in der Auffahrt der Bundesautobahn 11 auf Höhe des dortigen Bundespolizeireviers Pomellen unterwegs war, fest. Zur Kontrolle konnte die Person keine Reisedokumente vorlegen. Die nach der Identitätsfeststellung durchgeführte fahndungsmäßige Überprüfung ergab einen Vollstreckungshaftbefehl wegen Körperverletzung durch die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg in Höhe von 689,50EUR oder 60 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe. Da der Pole, der auch durch weitere Staatsanwaltschaften u.a. durch Köln und München zur Aufenthaltsermittlung und Berlin zur Vermögensabschöpfung auf Grund von Diebstahlshandlungen ausgeschrieben war, keine Barmittel zur Begleichung der Geldstrafe aufbringen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt nach Neustrelitz überführt.
Besser erging es einer 37jährigen Polin. Sie wurde am ehemaligen GÜG Garz an der B110 kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Potsdam zur Festnahme / Strafvollstreckung wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. Demnach hätte sie eine Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen zu verbüßen oder eine Geldstrafe von 1500,00 EUR plus 490,00 EUR Kosten zu entrichten. Die Person wurde nach Zahlung des Gesamtbetrages von 1990,00 EUR wieder auf freien Fuß gesetzt.
Ein 39jähriger Pole als Fahrer eines im polnischen Zulassungsverfahren stehenden PKW Audi Q7 wurde auf der BAB 11 mit Fahrtrichtung Polen kontrolliert. Beim Öffnen der Fahrertür wurden in der Ablage ein griffbereites Einhandmessersowie ein Schraubglas mit 20 Tabletten aufgefunden. Weiterhin wurde im Kofferraum, in der linken Ablage ein Schlagring aufgefunden.
Der durchgeführte Drogenschnelltest ergab, dass es sich bei den Tabletten um Amphetamine handelt. Ein Drogentest bei der Person verlief negativ. Strafanzeigen wegen des Verstoßes gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz waren die Folge.
Ein weiterer Pole wurde beim Einfahren in die Kontrollstelle durch den Einweiser am GÜG Pomellen beobachtet, wie er mit augenscheinlich überhöhter Geschwindigkeit die rechte Fahrbahnbegrenzung (Leitplanke) streifte. Zudem fuhr er Schlangenlinie und überfuhr den 12 cm hohen, gut sichtbaren Kantstein der rechten Fahrbahnbegrenzung mit dem rechten Vorderrad und kam daraufhin nach einem Lenkmanöver zur linken Seite zum Stehen. Während der Kontrolle wirkte der Fahrer gegenüber den Beamten nervös. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest verlief negativ. Ein durchgeführter Drogenschnelltest zeigte ein positives Ergebnis auf Amphetamine. Der 43jährige, der ohne Führerschein reiste, wurde der Landespolizei übergeben und nach der Blutentnahme - sein Fahrzeug wurde abgestellt - erfolgte die Weiterreise im Fahrzeug eines Bekannten.
Nicht unter Drogen, aber unter Alkoholeinfluss stand am Samstag ein 38jähriger Pole, der in Pomellen kontrolliert wurde. Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,07 Promille, so dass auch er zuständigkeitshalber an die Landespolizei überstellt wurde.
Wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittel- und dem Konsumcannabisgesetz muss sich eine 36jährige Polin verantworten. Die als BTM-Konsumentin bekannte Person wurde als Mitreisende in einem Pkw mit polnischer Zulassung in Pomellen kontrolliert und u.a. durch die Staatsanwaltschaft Hagen als Zeugin zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Bei der Durchsuchung der mitgeführten Sachen wurde eine Dose mit Cannabis, ein Joint, weißem Pulver, eine Axt und zwei Messern aufgefunden. Die Drogen und auch Messer und Axt wurden sichergestellt.
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