BPOLI LUD: Drei von vier wurden angezeigt, einer kam zudem ins Gefängnis
Am Samstagnachmittag lotsten Bundespolizisten einen polnischen Audi in die Kontrollposition der Grenzkontrollstelle auf der Autobahn bei Görlitz. Die vier polnischen Insassen erklärten zunächst, dass sie sich verfahren hätten. Weil mindestens drei der Männer keine Ausweise dabeihatten, wurde umso mehr eine eingehende Überprüfung des Quartetts durchgeführt.
Dabei fiel zunächst ein hinten sitzender 44-Jähriger auf. Beim Abgleich seiner Personalien mit dem Fahndungsdatenbestand war ein ca. vier Jahre alter Vollstreckungshaftbefehl der Dresdener Staatsanwaltschaft ans Licht gekommen. Bei dem Haftbefehl ging es um eine bislang nicht beglichene Strafe. Diese hatte der Verurteilte vom Amtsgericht Dresden wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls kassiert. Schließlich fehlten ihm die notwendigen 450,00 Euro, weshalb er ersatzweise ins Gefängnis kam. Bevor er aber an die Justizvollzugsbeamten übergeben wurde, ist ihm ein verbotenes Messer abgenommen worden. Dieses hatte er im Auto zugriffsbereit im Fußraum deponiert.
Anschließend kam der Beifahrer (51), sicher aus Versehen, an das Handschuhfach des Kombis. Dieses öffnete sich daraufhin und zum Vorschein kam eine verbotene Softair-Waffe.
Das Messer und die Schusswaffe wurden sichergestellt, die beiden Eigentümer wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz angezeigt. Später sind in dem Fahrzeug noch mutmaßliche Einbruchswerkzeuge entdeckt worden. Weil die vier für deren Verwendung keine Erklärung hatten, erfolgte ebenfalls eine Sicherstellung.
Schließlich war auch der Fahrer bzw. waren dessen rote Augen aufgefallen. Deshalb wurde ein Drogenschnelltest bei dem 19-Jährigen durchgeführt. Dieser Test reagierte positiv auf Amphetamine. Bei einem näheren Blick wurden dann in einem seiner Strümpfe, unter seinem Pullover und in seiner Geldbörse "verdächtige Substanzen" gefunden. Vieles deutet darauf hin, dass es sich dabei um Cannabis handeln könnte. Eine eingehende Prüfung auch hinsichtlich eines Straftatverdachts übernahm der Zoll.
Gegen das Waffengesetz verstoßen hat auch ein ukrainischer Staatsangehöriger (34), als er zuvor am Vormittag mit einem verbotenen Reizstoffsprühgerät an gleicher Stelle einreiste. Das Sprühgerät, dem das Prüfzeichen fehlt, befand sich zum Zeitpunkt der Kontrolle in der Hosentasche des Angezeigten. Nach Sicherstellung des Corpus Delicti setzte der 34-Jährige seine Reise fort.
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