Der Leiter des Polizeikommissariats Varel stellt die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2025 für die Stadt Varel sowie die Gemeinden Bockhorn und Zetel vor
"Die Zahl der registrierten Straftaten beim Polizeikommissariat Varel geht zurück, die Kriminalitätsbelastung sinkt.
Die Bürgerinnen und Bürger in Varel und der Friesischen Wehde können nach wie vor sicher leben!"
Allgemeines und Entwicklung der Gesamtkriminalität:
Mit 2.205 registrierten Straftaten im Jahr 2025 sinken die Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr um 202 Taten. Dies ist im Zehnjahresvergleich -mit Ausnahme des sog. Coronajahres- die geringste Zahl.
Während die Fallzahlen in der Stadt Varel um 258 Delikte sanken, blieb die Zahl in der Gemeinde Bockhorn fast unverändert (+ 4 auf 367). In der Gemeinde Zetel hingegen war ein moderater Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen, nämlich um 52 von 448 auf nun 500 Delikte.
Die Schwankung der Fallzahlen ist vielschichtig. Relevante Faktoren, die maßgeblich sein können, sind u.a. ein unterschiedliches Anzeigeverhalten der Bürgerinnen und Bürger, auch aktuelle Berichterstattungen können Einfluss ausüben oder aber die Ermittlung von Straftatenserien.
Ferner muss zur richtigen Bewertung festgestellt werden, dass die Zählung der Straftaten in der PKS ein probates und anerkanntes Instrument zur Feststellung des Kriminalitätsgeschehens in einem Bereich ist, dennoch nicht vollständig sein und nicht alle Antworten geben kann.
So wird in der PKS lediglich das sogenannte Hellfeld abgebildet, also die Straftaten, die der Polizei auch bekannt geworden sind. Darüber hinaus existiert ein sogenanntes Dunkelfeld, also ein Bereich von möglichen Straftaten, die nicht angezeigt oder sonst bekannt werden. Kriminologen und Soziologen versuchen im Rahmen von sogenannten Dunkelfeldstudien weitere Aspekte zu erforschen, um das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung noch weiter zu erhöhen.
Die PKS erteilt zudem keine valide Aussage über die konkrete Deliktsqualität, also inwieweit Opfer und Geschädigte betroffen oder gar verletzt worden sind.
Häufigkeitszahl und Aufklärungsquote:
Die Häufigkeitszahl bildet die Kriminalitätsbelastung ab und ist damit ein Indikator für Sicherheit. Sie setzt die Anzahl der Straftaten in Relation zur Einwohnerzahl (Schlüssel zur Berechnung: Kriminalitätsbelastung pro 100.000 Einwohner).
Bedingt durch den Rückgang der Fallzahlen hat sich auch die Häufigkeitszahl im Bereich Varel und der Friesischen Wehde verändert. In Varel erreicht diese ebenfalls einen erfreulichen Tiefstand von 4.809. In 2024 lang diese Zahl noch bei 5.270 Punkten.
Im Bereich Bockhorn liegt dieser Faktor bei 4.146, ein geringfügiger Anstieg, im Bereich Zetel liegt die Häufigkeitszahl bei 4.067.
Für 2025 können folgende Werte vergleichend dargestellt werden:
Gesamte Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland: 6.831
Stadt Wilhelmshaven: 9.890
Bereich der gesamten Polizeidirektion Oldenburg: 4.995
Insgesamt konnten von den 2.205 registrierten Straftaten 1.439 aufgeklärt werden. Dies entspricht einer Aufklärungsquote von insgesamt 65,26 %. Damit konnte die überaus hohe Quote aus dem Vorjahr von 70 % bedingt durch die Aufklärung von Serienstraftaten zwar nicht erreicht werden, im Zehnjahresvergleich befindet sich die Aufklärungsquote jedoch auf einem hohen Niveau.
Zum Vergleich:
Aufklärungsquote auf Ebene der Polizeidirektion Oldenburg: 64,89 %
Aufklärungsquote auf Ebene der gesamten Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland: 67,76 %
Betrachtung einzelner Deliktsbereiche
Straftaten gegen das Leben:
Als besonders herausragend muss eine Gewalttat im Mai 2025 erwähnt werden. Hier kam es zur Tötung einer 37-jährigen Frau durch den damals 38-jähriger Ehemann mittels des von ihm geführten Pkw im Schumacherweg in Varel/Langendamm. Als wahrscheinliches Motiv konnte die vom Opfer beabsichtigte Scheidung ermittelt werden. Eine besondere Tragik erfuhr der Sachverhalt dadurch, dass mehrere Kinder zurückgeblieben sind.
Mittlerweile ist der Täter zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden, wobei das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
In den hiesigen Medien wurde übe den Fall ausführlich berichtet.
Diebstahlsdelikte:
Diebstahlsdelikte nehmen mit mehr als 27 % erneut einen Großteil der registrierten Delikte ein.
Gleichwohl ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahr von 659 auf 600 gesunken.
35 % dieser Straftaten konnten aufgeklärt werden, eine beachtliche Anzahl, da Diebstahlstaten im Vergleich zu vielen anderen Straftaten schwerer aufzuklären sind, weil es häufig an gut auswertbaren Spurenlagen oder Hinweisen sowie Zeugenaussagen mangelt.
Die Fallzahlen im Bereich der sog. einfachen Diebstähle ist leicht gesunken von 397 auf 382 Taten bei einer Aufklärung von fast 45 %.
Zu diesem Bereich zählt auch das Deliktsfeld der Ladendiebstähle. Auch hier war in 2025 ein leichter Rückgang von 129 im Vorjahr auf nunmehr 104 festzustellen, bei einer erwartungsgemäß hohen Aufklärung von fast 92 %.
Ein erneut deutlicherer Rückgang war im Bereich des sog. schweren Diebstahls, also den Einbrüchen oder dem Einschleichen, zu verzeichnen. Waren dies in 2024 noch 262 Taten, hatte die Polizei Varel in 2025 noch 218 solcher Taten aufzunehmen und zu bearbeiten.
Erfreulich ist in diesem Bereich der Rückgang der Wohnungseinbrüche von 50 Fällen in 2024 auf noch 38 in 2025. Anzumerken ist hierbei zudem, dass rund 53 % dieser Taten im Versuchsstadium stecken geblieben sind, also es nicht zum Eindringen oder der Wegnahme von Wertgegenständen gekommen ist. Da Einbrüche in Wohnungen für die Betroffenen sehr belastend, ja sogar traumatisierend wirken können, da Täter durch diese Taten in die unmittelbare Privatsphäre der Geschädigten eindringen, ist diese Entwicklung besonders erfreulich.
Richtiges Verhalten beim Verlassen der Wohnung, auch nur bei kurzer Abwesenheit, sowie ein technischer Einbruchsschutz können die Vollendung derartiger Verbrechenstatbestände verhindern und somit Leid abwenden. Die polizeiliche Präventionsarbeit hat hier offenbar dazu beigetragen.
Die kriminalpolizeiliche Beratung gibt dazu gerne und kostenlos nützliche Hinweise. Für das Polizeikommissariat Varel ist tagsüber der Präventionsbeauftragte Eugen Schnettler unter der Rufnummer (04451) 923-0 oder -181 zu erreichen.
Zum Bereich der Diebstahlskriminalität ist ferner anzumerken:
Erheblicher Rückgang der Einbrüche in Kellerräume - von 41 auf 5 Fälle im Vorjahresvergleich. Dies dürfte dem Umstand geschuldet sein, dass ein entsprechender Serientäter im Vorjahr ermittelt und "dingfest" gemacht werden konnte.
Einen Anstieg hat es dagegen im Bereich des sog. Taschendiebstahls gegeben - von 12 Fällen im Vorjahr auf 23 Fälle in 2025.
Der Schutz vor solchen Delikten ist dagegen einfach und wirkungsvoll:
Geldbörsen sollten nie in unverschlossenen Taschen mitgeführt und stets vorne am Körper getragen werden.
Auch sollten Taschen oder Geldbörsen nie unbeobachtet in einem Einkaufswagen abgelegt werden, auch nicht für vermeintlich nur einen kurzen Moment.
Die Fallzahlen im Bereich der Diebstähle an und aus Kraftfahrzeugen hingegen sind annährend gleichgeblieben (59 Fälle in 2024, 66 Fälle in 2025), ebenso die Fälle des Fahrraddiebstahls, ein leichter Zuwachs von 62 auf 65 Delikte bei einer für dieses Deliktsfeld beachtlichen Aufklärung von rund 17 %.
Der Schutz vor derartigen Delikten kann ebenfalls ohne besonders großen Aufwand gelingen. Im Fahrzeuginneren sollten z.B. keinerlei Gegenstände sichtbar abgelegt werden. Fahrzeuge immer verschließen.
Fahrräder aller Art sollten beim Abstellen und Verlassen auch immer verschlossen werden, besser noch mit einem höherwertigen Schloss an einem festen Gegenstand angeschlossen werden. Damit macht man es den Tätern erheblich schwerer und sein Eigentum effektiv schützen.
Vermögensdelikte:
In der deliktischen Einordnung gehören zu den Vermögensdelikten insbesondere Fälschungs- und Betrugstaten.
Diese Fallzahlenentwicklung weist im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg von 74 Fällen auf und umfasst in 2025 360 Delikte.
Die Zunahme ist besonders im Bereich des Warenkreditbetrugs, Erschleichen von Leistungen und des sogenannten Computerbetrugs mittels Geldkarten, also das unberechtigte Abheben von Geldbeträgen an Geldautomaten, zu erkennen.
Die Aufklärungsquoten in diesem Deliktsfeld insgesamt liegt bei 77,5 %. Die Betrugsfälle konnten sogar zu über 82 % aufgeklärt werden.
Damit befindet sich das Aufklärungsniveau nahezu auf demselben Stand wie im Vorjahr.
Der Bereich des Betrugs ist nach wie vor überaus facettenreich. Die Täter und Tätergruppen gehen dabei mitunter besonders skrupellos und einfallsreich vor, um insbesondere ältere Menschen um ihr Vermögen sowie sonstigen Wertsachen zu bringen. Nach wie vor sind hier zu nennen die sogenannten Enkeltricks, Schockanrufe, falsche Polizeibeamte, Staatsanwälte oder auch Bankmitarbeiter oder etwa die Masche mit den angeblich neuen Handys der Kinder oder sonstiger Verwandten, auf denen nun plötzlich der Zugang zum eigenen online-banking nicht mehr funktioniert und nun die Eltern deshalb schnell Geld überweisen sollen.
Die auf diese Weise kontaktierten Personen lassen sich in so manchen Fällen verleiten, ohne weitere Nachfragen zur Absicherung Geldbeträge an die angeblichen Kinder, Enkelkinder oder sonstige Verwandte zu überweisen und verlieren durch dieses vermeintlich hilfsbereite Verhalten ihr Geld.
"Jede von fremden Personen nur telefonisch mitgeteilte vermeintlich schlimme Nachricht sollte sehr kritisch hinterfragt und mit Angehörigen oder anderen Vertrauenspersonen besprochen werden. Fernmündliche Nachfrage zu Vermögenswerten, die zu Hause oder in einem Geldinstitut aufbewahrt werden, werden zudem nie durch Mitarbeitende von Geldinstituten oder Behördenvertreter gestellt. Auch wird von dort niemals die Aufforderung erteilt, Geld, Schmuck oder andere Wertsachen an der Haustür zu übergeben bzw. zu hinterlegen. Legen Sie ein gesundes Misstrauen an den Tag! Im Zweifel immer die "richtige Polizei" kontaktieren" empfiehlt der Kommissariatsleiter, Franz Polifke.
Im Bereich dieses Deliktsfeldes soll auch besonders auf den sogenannten Anlagebetrug hingewiesen werden. Hier werden den Bürgerinnen und Bürgern zumeist im Internet sehr hohe Dividenden und Gewinnausschüttungen vorgegaukelt, wenn sie denn in angeblich lukrative Geldanlagemöglichkeiten oder auch digitale Währungen, die mitunter gar nicht existieren, investieren. Zum Abrufen der vermeintlichen Gewinne sollen zudem vorab hohe Gebühren entrichtet werden.
Die Polizei rät hier zur Wachsamkeit! Keiner sollte sich durch sehr hohe Gewinnversprechen, die vielfach nicht der wirtschaftlichen Lage entsprechen, locken lassen und Geld auf insbesondere ausländische Konten überweisen. Die Gefahr, viel Geld zu verlieren, kann dabei sehr hoch sein.
Der Rat von Vertrauenspersonen und Fachleuten sollte vorher eingeholt werden.
Rohheitsdelikte:
Als Rohheitsdelikte bezeichnet die PKS insbesondere Körperverletzungen und gefährliche Körperverletzungen (das sind solche, die z.B. mit einem Gegenstand ausgeführt oder durch mehrere Täter gemeinsam verübt werden), ebenso Raub-, Bedrohungs- und Nötigungsdelikte.
Insgesamt nahm die Anzahl dieser Delikte im Vergleich zum Vorjahr erfreulicherweise um 55 Fälle ab und erreicht eine Anzahl von 480 bei einer stabilen Aufklärung von fast 91 %.
Allein die Körperverletzungsdelikte weisen eine Abnahme von 25 auf nun 320 Fällen auf.
Die Nötigungs- und Bedrohungsdelikte gingen um 30 auf nun 149 Fälle zurück.
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung:
In dieses Deliktsfeld fallen auch die Straftaten im Zusammenhang mit der Herstellung, Verbreitung sowie dem Erwerb und Besitz von kinder- und jugendpornografischen Inhalten.
Nachdem es in 2023 eine deutliche Zunahme dieser Fälle (107) gegeben hat, die allerdings ausschließlich auf den Erwerb und den Besitz von kinder- und jugendpornografischen Inhalten zurückzuführen war, sind die Fallzahlen in 2025 auf eher niedrigem Niveau im Vergleich zum Vorjahr mit 66 Fällen nun annährend gleich mit 68 Fällen.
Diese Entwicklung kann sicherlich auch auf die verstärkte polizeiliche Medienprävention in den Schulen zurückzuführen sein.
Die Aufklärungsquote konnte noch einmal leicht gesteigert werden von fast 91 % auf 92,65 %.
Die Bekämpfung der Kinder- und Jugendpornografie stellt die Polizei durch die sehr hohen Datenmengen, die aufzuarbeiten sind, immer wieder vor große Herausforderungen und steht weiterhin mit Nachdruck im Fokus der repressiven und präventiven Polizeiarbeit.
Drogenkriminalität:
Die Rauschgiftkriminalität im sogenannten Hellfeld ist im Bereich des Polizeikommissariats Varel, also im südlichen Landkreis Friesland, ausweislich der PKS 2025 erneut rückläufig und reduzierte sich von noch 70 Fällen im Vorjahr auf nunmehr 41.
Dieser Rückgang dürfte im ursächlichen Zusammenhang mit der Teillegalisierung des Umgangs mit Cannabisprodukten stehen, da gerade Cannabis, also Haschisch und Marihuana, die meist konsumierte und gehandelte Rauschdroge darstellt.
In 2025 sind neben Cannabis auch Kokain sowie synthetische Drogen wie Ecstasy und Amphetamine aufgefallen.
Anzumerken bleibt aber nach wie vor, dass es sich bei der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität um sogenannte Hol-Kriminalität handelt. Dieses Deliktsfeld wird zum weitaus größten Teil durch operative Maßnahmen der Polizei erhellt, Anzeigen aus der Bevölkerung gehen eher selten ein - im Gegensatz zu Deliktsfeldern wie Diebstahl oder Körperverletzung.
Ferner kann prognostiziert werden, dass im Deliktsfeld der Rauschgiftkriminalität ein ausgeprägtes Dunkelfeld vorhanden sein dürfte.
Die Aufklärungsquote des Hellfeldes in diesem Bereich ist nach wie vor stabil hoch.
Sonstige Straftatbestände:
Zu den sonstigen Straftaten gehören z.B. Sachbeschädigungen, Beleidigungen, Hausfriedensbrüche, Missbrauch von Notrufen, aber auch Erpressungen und Widerstände gegen Polizeibeamte.
Nach einigen Jahren der Steigerung dieser Fallzahlen ist für das Jahr 2025 eine deutliche Abnahme zu erkennen, und zwar von 735 in 2024 auf 614 in 2025. Eine besondere Abnahme ist im Bereich der Sachbeschädigungen zu erkennen, nämlich von 279 auf 236 Fälle.
Die Aufklärungsquote in diesem gesamten Deliktsfeld ist ebenfalls stabil mit einem Wert von fast 63 %.
Leider ist die Gewalt gegenüber Polizeibeamten nicht rückläufig. Waren es in 2023 noch 17 Fälle, in 2024 23, so weist die PKS für 2025 27 Widerstände und Angriffe auf Polizeibeamte aus.
Während in 2024 noch 70 Polizisten und Polizistinnen tatbetroffen waren, waren es in 2025 80 Einsatzkräfte, von denen 18 verletzt worden sind. Im Vorjahr waren dies noch 10 Beamte. Größere Verletzungen mit bleibenden Schäden sind glücklicherweise ausgeblieben.
"Die über die Jahre zunehmende Gewaltbereitschaft gegenüber Einsatzkräften bei ihrer Dienstausübung ist erneut besorgniserregend!
Diesem Trend einer verrohenden Gesellschaft ist entschieden entgegenzuwirken und nicht zu rechtfertigen, auch nicht durch die vielfache Alkoholisierung bzw. Drogenbeeinflussung der Tatverdächtigen" - führen Franz Polifke sowie der Leiter des Einsatz- und Streifendienstes, Stefan Statthoff, aus.
Die Fälle von sog. häuslicher Gewalt, also zumeist Gewaltdelikte in Familie und Partnerschaft oder Ex-Partnerschaft, haben im Vergleich zum Vorjahr eine leichte Steigerung erfahren.
In 2024 wurden 179 Fälle mit 170 Opfern gezählt, für 2025 weist die PKS 191 Fälle mit 171 Opfern aus. 114 dieser Opfer waren weiblich.
Erstmalig im Jahr 2021 wurde eine bundeseinheitliche Definition der häuslichen Gewalt herangezogen, um eine Vergleichbarkeit und einheitliche statische Erfassung zu ermöglichen. Diese lautet: "Häusliche Gewalt beinhaltet alle Formen körperlicher, sexueller oder psychischer Gewalt und umfasst familiäre sowie partnerschaftliche Gewalt. Häusliche Gewalt liegt vor, wenn die Gewalt zwischen Personen stattfindet, die in einer familiären oder partnerschaftlichen Beziehung zusammenwohnen. Sie liegt auch vor, wenn sie unabhängig von einem gemeinsamen Haushalt innerhalb der Familie oder in aktuellen oder ehemaligen Partnerschaften geschieht."
Die Bekämpfung geschlechtsbezogener und häuslicher Gewalt ist nach wie vor ein Schwerpunktthema der polizeilichen Präventionsarbeit.
"Die Polizei Varel ist Teil von gut funktionierenden Netzwerken, in denen Schulen, Sozialarbeit und weiteren Institutionen erfolgreich zusammen wirken mit der gemeinsamen Zielsetzung, Gefahren rechtzeitig erkennen und verhindern zu können" - erklärt Andrea Papenroth als Leiterin des Kriminal- und Ermittlungsdienstes.
Tatmittel Internet:
Das Tatmittel Internet bezieht sich auf sehr unterschiedliche Deliktsbereiche.
Im Vergleich zum Vorjahr sind die diesbezüglichen Fallzahlen annährend gleichgeblieben. In 2024 sind noch 167 Fälle gezählt worden, in 2025 wirft die PKS noch 161 Fälle aus. 140 davon und damit knapp 87 % konnten aufgeklärt werden.
"Das Tatmittel Internet bezieht sich auf diverse Deliktsfelder. Das Internet wird nach wie vor vielfach missbraucht, um zu betrügen, zu erpressen, andere Menschen in einer vermeintlichen Anonymität zu beleidigen, zu diskreditieren sowie verächtlich zu machen. Cybermobbing und Hasskriminalität gegenüber Amts- und Mandatsträgern sowie die Ausforschung und Beschädigung von Computersystemen von Firmen und öffentlichen Infrastrukturen, aber auch von Privatleuten für kriminelle Zwecke durch Hackerangriffe sind hierzu nur einige Stichpunkte" - weis Dienststellenleiter Franz Polifke hinzuzufügen.
Technisch gesehen umfasst das Internet im Sinne der PKS das World Wide Web (WWW) mit den sozialen Netzwerken oder Online-Shops, aber auch den E-Mail-Verkehr, Chats sowie Cloud-Dienste.
Insgesamt dürfte in diesem Deliktsbereich ein ausgeprägtes Dunkelfeld vorhanden sein.
Nicht zuletzt aus diesem Grund setzt die Polizei immer mehr IT-Spezialisten ein, um weltweit agierende kriminelle Netzwerke zu identifizieren und zu zerschlagen.
Auch der Schutz vor sogenannten hybriden Bedrohungen soll damit erhöht werden.
Betrachtung der Tatverdächtigen und Opfer:
Die Anzahl der Tatverdächtigen ist im Vergleich zum Vorjahr von 1.121 auf 1.071 gesunken.
Im 5-Jahres-Vergleich können jedoch keine wesentlichen Veränderungen festgestellt werden.
Von den 1.071 Tatverdächtigen in 2025 waren 818 Personen deutsche Staatsangehörige, 253 Nichtdeutsche bzw. Personen mit einem Aufenthaltsstatus.
Der Anteil der Nichtdeutschen und Tatverdächtigen mit einem Aufenthaltsstatus ist im Vergleich zum Vorjahr um 27 angestiegen.
Die Anzahl der Opfer ist im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls gesunken, und zwar um 72 auf nunmehr 693. Männlich waren davon 385, weiblich 308.
Die Betrachtung der Altersgruppen der Tatverdächtigen weist folgendes Bild auf:
84 (93 in 2024) Tatverdächtige waren im Kindesalter (bis unter 14 Jahren),
131 (146 in 2024) Tatverdächtige waren jugendlich (bis unter 18 Jahren).
Die moderate Abnahme der Kinder- und Jugendkriminalität ist erfreulich, wird dennoch weiterhin im Fokus polizeilicher Präventionsarbeit stehen.
81 (71 in 2024) Tatverdächtige waren heranwachsend (18 bis unter 21 Jahren),
775 (812 in 2024) Tatverdächtige waren erwachsen.
Prävention und Beratung:
Die Präventions- und Aufklärungsarbeit stellt nach wie vor innerhalb der Polizei einen wesentlichen und wichtigen Baustein dar - verdeutlicht Franz Polifke. Dennoch ist Präventionsarbeit vielschichtig und wird als Aufgabe unterschiedlicher Institutionen wahrgenommen. Die Polizei im hiesigen Bereich ist z.B. vernetzt mit den örtlichen Präventionsräten, den Schulen, verschiedenen runden Tischen sowie auch mit der Verkehrswacht Varel-Friesische Wehde. Gemeinsam wird an verschiedenen Projekten gearbeitet; eine gegenseitige Unterstützung ist gewährleistet.
Der Präventionsbeauftragte des Polizeikommissariats Varel, Eugen Schnettler, sowie das gesamte Präventionsteam der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland steht ständig als Ansprechpartner mit Rat und Tat zur Seite.
Wir bieten kostenlose Beratungen zur technischen Sicherung von Wohnungen und Geschäftsgebäuden an, klären besonders vulnerable Gruppen wie z.B. Senioren und Kinder über Neuerungen und Gefahren im Straßenverkehr auf und geben wertvolle Tipps, um sich vor kriminellen Machenschaften zu schützen.
Fazit:
"Die Sicherheit in der Stadt Varel sowie in der Friesischen Wehde ist gewährleistet.
Die Bürgerinnen und Bürger in Varel und den Gemeinden Bockhorn und Zetel können hier nach wie vor sicher leben!" - stellt Franz Polifke fest.
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