Durchsuchungen wegen Verdachts des Menschenhandels und der Arbeitsausbeutung
Mitte/Friedrichhain-Kreuzberg
Gestern früh wurden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin drei Durchsuchungsbeschlüsse in Mitte, Friedrichshain und Kreuzberg wegen des Verdachts des Menschenhandels zum Zweck der Arbeitsausbeutung vollstreckt. Die Ermittlungen richten sich gegen acht Beschuldigte im Alter von 36 bis 66 Jahren. An dem Verbundeinsatz waren die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Arbeitsausbeutung (GEA) des Hauptzollamtes Berlin und des Landeskriminalamtes Berlin und des sowie Mitarbeitende des Ordnungsamtes, der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht und der Bau- und Wohnungsaufsicht beteiligt. Die Maßnahmen betrafen eine Arbeitnehmerunterkunft die gleichzeitig eine Küche darstellt, die vorgekochte Speisen an Restaurants ausliefert, sowie zwei Wohnanschriften von Beschuldigten. Dabei wurden Beweismittel – insbesondere zwei Mobiltelefone und Geschäftsunterlagen wie Lohnjournale von Arbeitnehmern – sichergestellt, die nun gesichtet und ausgewertet werden.
An der genannten Arbeitnehmerunterkunft trafen die Einsatzkräfte vier Arbeitnehmer an. Diese wurden zu ihren Arbeitsbedingungen befragt und über bestehende Hilfs- und Unterstützungsangebote informiert. Zudem stellte der Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht ernsthafte hygienische Mängel fest und entsorgte Lebensmittel, darunter Fleisch, Gemüse sowie mehrere Kübel bereits zubereiteter Soßen. Darüber hinaus wurden erhebliche Missstände hinsichtlich des Brandschutzes festgestellt. Insbesondere waren Flucht- und Rettungswege nicht frei und sicher begehbar. Aufgrund der festgestellten Mängel ordnete das zuständige Bauamt die sofortige Schließung des Objekts an.
Die GEA führt im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin seit Juni 2023 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft gegen eine achtköpfige Tätergruppierung. Bereits im Frühjahr 2024 waren in diesem Ermittlungsverfahren zahlreiche Durchsuchungsbeschlüsse in Berlin und Brandenburg vollstreckt worden. Den heutigen Maßnahmen vorausgegangen waren neue Ermittlungserkenntnisse, wonach weiterhin indische Spezialitätenköche unter ausbeuterischen Bedingungen beschäftigt worden sein sollen. Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen haben sich die Arbeits- und Lebensbedingungen der Betroffenen seit dem Frühjahr 2024 sogar weiter verschlechtert.
Die Beschuldigten stehen im Verdacht, seit mindestens 2021 arbeitsteilig und gemeinschaftlich handelnd gezielt indische Spezialitätenköche angeworben und diese nach ihrer Einreise nach Deutschland über Jahre hinweg ausgebeutet zu haben. Die Ermittlungen ergaben, dass den Betroffenen nach ihrer Ankunft teilweise die Ausweisdokumente abgenommen worden sein sollen, um Abhängigkeiten zu schaffen und aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus sollen die Geschädigten in Berliner Restaurants regelmäßig über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus bis zu 13 Stunden täglich gearbeitet haben. Der gezahlte Lohn habe dabei teilweise bis zu 75 Prozent unter dem gesetzlichen Mindestlohn gelegen; in einzelnen Fällen sollen Lohnzahlungen vollständig ausgeblieben sein. Zudem sollen die überwiegend aus Indien stammenden Arbeitnehmer unter menschenunwürdigen Bedingungen in überbelegten Unterkünften oder in Kellerräumen von Restaurants untergebracht worden sein. Nach dem bisherigen Ermittlungsstand bedienten
sich die Beschuldigten zur Verschleierung der Tatbegehung eines konspirativen Geflechts verschiedener Betreibergesellschaften. Darüber hinaus besteht der Verdacht, dass Sozialversicherungsbeiträge in erheblichem Umfang nicht ordnungsgemäß abgeführt wurden. Die weiteren Ermittlungen dauern an.
Pressearbeit und Erreichbarkeit