Bundespolizeidirektion München: Aufenthaltsverbot und Strafbefehle / Nach Grenzkontrolle: Abgeschobener Tunesier muss 183 Tage in Haft
Die Bundespolizei hat am Sonntag (19. November) an der Inntalautobahn (A93) einen Tunesier verhaftet. Der Mann, der deutschen Behörden unter zehn verschiedenen Personalien bekannt ist, hätte aufgrund eines Aufenthaltsverbots gar nicht erst einreisen dürfen. Unmittelbar im Anschluss an die Grenzkontrolle wurde er aufgrund von zwei Strafbefehlen für die Dauer von insgesamt 183 Tagen in ein Gefä Weiterlesen