Beantragung einer elektronischen Fußfessel – Polizei Münster weist Vorwürfe, dem Gericht eine falsche Ladungsadresse benannt zu haben, zurück
Im Fall der Beantragung einer elektronischen Fußfessel für einen wegen Mordes angeklagten 55-jährigen Mann aus Münster weist die Polizei Vorwürfe, eine nicht mehr aktuelle Ladungsadresse beim Amtsgericht benannt zu haben, zurück. Der Rechtsanwalt des Betroffenen hatte über Medien verlautbart, dass eine alte Anschrift seines Mandanten von der Polizei benutzt worden sei, obwohl dieser sich se Weiterlesen