Vollsperrung auf der BAB 20 aufgehoben
Die Vollsperrrung auf der BAB 20 ist wieder aufgehoben. Durch den Aufprall der Betonteile wurde die Fahrbahn beschädigt und muss instand gesetzt werden. Daher beträgt die zulässige streckenbezogene Höchstgeschwindigkeit im benannten Bereich 60 km/h. Zur Erreichung dieser Geschwindigkeit wurde ein Geschwindigkeitstrichter eingerichtet.
Verena Splettstößer
Erste Polizeihauptkommissarin
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