Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ( kal )
Ein weiterer Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurde am 08.09.2023 um 20:53 Uhr im Einbecker Stadtgebiet festgestellt.
Auch in diesem Fall führte ein 21-jähriger E-Scooter Fahrer aus Einbeck das Kraftfahrzeug, ohne einen gültigen Haftpflichtversicherungsvertrag und somit auch ohne Versicherungskennzeichen.
Auch in diesem Fall folgt eine Anzeige und die Untersagung der Weiterfahrt.
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