E-Roller sind immer noch kein Spielzeug
Seit rund fünf Jahren ist die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr (eKFV) in Kraft. Darin sind die "Spielregeln" für das Fahren sogenannter E-Roller im Straßenverkehr geregelt.
Bei den Kontrollen der Polizei im Rhein-Sieg-Kreis entsteht öfter mal der Eindruck, dass nicht jedem bewusst ist, dass er ein Kraftfahrzeug mit Elektromotor führt, sondern ein Weiterlesen