BPOL NRW: Bundespolizei zieht positive Bilanz zur Allgemeinverfügung
Von 11 Uhr am Montag (23. September) bis 6 Uhr am Donnerstag hatte die Bundespolizei eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen für den Hauptbahnhof Münster erlassen. In dieser Zeit war der Besitz von jeglichen Waffen, Messern und sonstigen gefährlichen Gegenständen beim Betreten des Hauptbahnhofs verboten.
Die Bundespolizei zieht nun nach Ende des Gel Weiterlesen