Oldenburg (ots) - +++Wohnungseinbrüche in Etzhorn+++ Am Freitagnachmittag, in der Zeit zwischen 16.00 und 18.00 Uhr, kommt es in der Adolf-de-Beer-Straße im Stadtteil Etzhorn zu einem Einbruch in eine Doppelhaushälfte. Ein bislang unbekannte Täter hebelt die Eingangstür auf, dringt in das Haus ein und durchsucht das Schlafzimmer, wo Schmuck entwendet wird. Vermutlich wird er durch die zurück kehrenden Bewohner gestört und verlässt dass Haus durch die rückwärtige Terrassentür. Der Ehemann der Geschädigten, der vor dem Haus wartet, meint eine männliche Person flüchten zu sehen, kann diese aber nicht beschreiben. Die Schadenshöhe wird auf einen niedrigen vierstelligen Betrag geschätzt.
Ebenfalls in Etzhorn kommt es in der Nacht zu Sonntag zu einem Einbruch. Im Etzhorner Weg wird die Eingangstür eines Einfamilienhauses aufgehebelt. Nach dem Eindringen werden sämtliche Räume nach Wertsachen durchsucht. Entwendet werden schließlich diverse elektronische Kleingeräte sowie eine geringe Menge Bargeld.
+++Unfälle unter Alkohol- und Medikamentenbeeinflussung+++ Am frühen Samstag, gegen 02.00 Uhr, kommt es im Stadtteil Donnerschwee, auf der Donnerschweer Straße im Einmündungsbereich der Straße Großer Kuhlenweg zu einem Verkehrsunfall, bei dem eine 31jährige Oldenburgerin schwer verletzt wird. Die Fahrerin verliert aus unbekannter Ursache die Kontrolle über ihr Fahrzeug, kommt von der Fahrbahn ab und prallt gegen einen Straßenbaum. Von Ersthelfern wird die Frau aus dem Fahrzeug geborgen und ist zunächst nicht ansprechbar. Die eingesetzte Streife findet dann bei dem Versuch der Personalienfeststellung eine kleine Flasche hochprozentigen Alkohol in der Handtasche der Verunfallten und nimmt zudem Alkoholgeruch in der Atemluft wahr. Nach medizinischer Versorgung in einem Oldenburger Krankenhaus wird dann eine Blutentnahme durchgeführt und der Führerschein beschlagnahmt. Die Unfallfahrerin verbleibt zunächst im Krankenhaus.
Glimpflicher, jedoch mit hohem Sachschaden verläuft ein Unfall Im Einmündungsbereich Alexanderstraße/von-Finckh-Straße, der von einer 75jährigen Oldenburgerin verursacht worden ist. Diese will in die von-Finckh-Straße abbiegen und prallt dabei auf das Heck eines am Straßenrand geparkten PKW. Ohne sich um diesen Schaden zu kümmern, will sie ihre Fahrt fortsetzen was ihr abermals nicht gelingt, da sie den anderen PKW nun streift und ihr eigenes Fahrzeug derart beschädigt, dass es nicht mehr fahrbereit ist. Der hinzugerufene Abschleppdienst informiert dann schließlich die Polizei. Die ältere Dame gibt dann an, dass sie im Dunkeln schlecht sehen könne und ihr Gehör auch nicht das Beste sei, da sie gerade ein Hörgerät verloren habe. Weiterhin räumt sie den Genuss eines Glases Wein ein, was durch einen Alkoholtest bestätigt wird, der einen Wert von 0,21 Promille ergibt, was letztendlich strafrechtlich nicht verfolgt werden würde. Das Gesamtverhalten der Unfallfahrerin erscheint den Beamten jedoch derart merkwürdig, dass diese vermuten, dass Medikamente, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen für den Unfall in Frage kommen. Daher wird eine Blutprobe entnommen und der Führerschein sichergestellt. Der Gesamtschaden an den PKW beläuft sich auf etwa 15000 Euro.
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