„Die Strafe folgt auf dem Fuße“ – Strafbefehl nach Angriff auf Ärztin und Polizeibeamten rechtskräftig


06.10.2020, PP Oberbayern Süd
„Die Strafe folgt auf dem Fuße“ - Strafbefehl nach Angriff auf Ärztin und Polizeibeamten rechtskräftig
FREILASSING, LKR. BERCHTESGADENER LAND. Im Juni 2019 hatten die Staatsanwaltschaft Traunstein und das Polizeipräsidium Oberbayern Süd ein Konzept zur effizienten und priorisierten Bearbeitung von ausgewählten Gewaltdelikten gegen Polizeibeamte, Angehörige der Feuerwehr und von Rettungsdiensten vereinbart. Ziel dabei ist eine beschleunigte Abarbeitung sowie eine zeitnahe Ahndung von Gewalt- und Aggressionsdelikten. Der Strafbefehl gegen eine 59-Jährige, die Mitte Juni 2020 eine Ärztin und einen Polizeibeamten beleidigt und angegriffen hatte, wurde bereits drei Monate später rechtskräftig.
Ziel der Vereinbarung zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei ist es, mit einem geringeren zeitlichen Abstand zur Tat deutlicher auf das Unrechtsbewusstsein des Täters einzuwirken und den präventiven Effekt „Die Strafe folgt auf dem Fuße“ zu nutzen. Zügige polizeiliche Ermittlungen, eine enge Zusammenarbeit mit der Justiz, eine beschleunigte Vorlage der Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft und eine möglichst zeitnahe Anklage sind seitdem die Maximen für die Durchführung eines effektiven und priorisierten Strafverfahrens.Am 12. Juni 2020 war eine Streifenwagenbesatzung der Polizeiinspektion Freilassing von Mitarbeitern eines Krankenhauses zu Hilfe gerufen worden. Eine 59-Jährige, die wegen einer Alkoholvergiftung mit gut 2,5 Promille behandelt werden sollte, hatte eine Oberärztin aufs Übelste beleidigt und ihr mehrere Male in den Bauch geschlagen. Die Streifenwagenbesatzung der Polizei hatte die aggressive 59-Jährige mit körperlichem Einsatz fixieren und in Gewahrsam nehmen müssen. Auf dem Weg zum Dienstauto hatte sie einem Polizisten gegen das Bein getreten und ihn am Arm blutig gekratzt. Nach der erfolgten Blutentnahme hatte sie erneut versucht, nach dem Beamten zu treten. Die Frau war auf richterliche Anordnung hin bis zum Folgetag in einer Haftzelle der Polizei in Gewahrsam behalten worden. Wegen Beleidigung und vorsätzlicher Körperverletzung gegen die Ärztin sowie tätlichen Angriffs und Widerstands gegen die Polizeibeamten erließ das Amtsgericht Laufen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Traunstein schon am 27. August einen Strafbefehl über 90 Tagessätze gegen die 59-Jährige. Der Strafbefehl wurde am 17. September rechtskräftig.

„Rund 3 Monate nach der Tat wurde das Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen. Das ist das Ergebnis einer effektiven und konstruktiven Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Traunstein bei priorisierten Verfahren. Die schnelle Erledigung des Strafverfahrens ist nicht zuletzt aber auch ein wichtiges Signal, dass Straftaten gegen Polizeibeamte konsequent und rasch geahndet werden“, so Polizeipräsident Robert Kopp.