Durchsuchung wegen des Verdachts des Corona-Subventionsbetruges

Wegen des Verdachts des Subventionsbetruges durchsuchten Einsatzkräfte des Landeskriminalamts heute im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin vier Privatanschriften in Pankow, Rummelsburg, Lichtenrade und Wilmersdorf sowie eine Rechtsanwaltskanzlei in Berlin-Mitte. Den vier Beschuldigten, einem inzwischen 53-Jährigen und einem 35-jährigen Rechtsanwalt sowie einem 35 Jahre alten Mann und einer 54-Jährigen wird vorgeworfen, durch die bewusst unzutreffende Beantragung von Corona-Hilfen einen Schaden von etwa 1,8 Millionen Euro verursacht zu haben. Der 53 Jahre alte Rechtsanwalt soll in der Zeit vom 29. September 2020 bis 16. August 2022 in mindestens achtzig Fällen über seinen beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) registrierten Account für etwa 66 Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler Anträge auf Gewährung von Wirtschaftshilfen zur Ausführung von Corona-Unterstützungsprogrammen gestellt haben. Der 35 Jahre alte Rechtsanwalt soll bei mindestens 22 dieser Anträge mitgewirkt haben. Beiden soll bewusst gewesen sein, dass die Angaben der jeweiligen Antragsteller zu den subventionserheblichen Tatsachen unzutreffend waren und diese keinen Anspruch auf die beantragten Fördergelder hatten. Den beschuldigten Rechtsanwälten soll dabei die Rolle des sogenannten prüfenden Dritten zugefallen sein. Sie sollen also – um die Auszahlung der Corona-Hilfen zu beschleunigen –dazu verpflichtet gewesen sein, ihrerseits eine Plausibilitätsprüfung der Anträge vorzunehmen und diese dann erst unter Hinweis auf die von ihnen bereits vorgenommene Prüfung weitergeleitet zu haben. Der andere 35-Jährige steht im Verdacht, für die Anwerbung in Frage kommender Antragsteller zuständig gewesen zu sein und so jedenfalls Beihilfe geleistet zu haben. Insgesamt wurden über den Account des 53-Jährigen Anträge in einer Gesamthöhe von 7.509.720,02 Euro gestellt, von denen insgesamt 1.796.507,67 Euro zur Auszahlung gelangten. Die Durchsuchungen führten zum Auffinden von analogen und digitalen Unterlagen, die Hinweise auf die tatsächliche Nutzung der beim BMWK registrierten Accounts, den Anträgen und die Beziehung zwischen den Beschuldigten und den Antragstellern geben könnten. Pressearbeit und Erreichbarkeit