Bilanz der Bundespolizeidirektion Berlin zum Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen auf ausgewählten Bahnhöfen in Berlin und Brandenburg
Über die Verbote des Waffengesetzes hinaus untersagte die Bundespolizei das Mitführen von gefährlichen Gegenständen (z. B. Tierabwehrsprays, und Schlaggegenstände), die gegen Menschen eingesetzt werden können und geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.
Das Mitführverbot galt vom 1. Oktober 2025 bis zum 17. November 2025, jeweils täglich von 14 Uhr bis 4 Uhr des Folgetages Weiterlesen