Bilanz der Bundespolizeidirektion Berlin zum Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen auf ausgewählten Bahnhöfen
Über die Verbote des Waffengesetzes hinaus untersagte die Bundespolizeidirektion Berlin das Mitführen von gefährlichen Gegenständen (z. B. Messer aller Art, Tierabwehrsprays und Schlaggegenstände), die eingesetzt werden können bzw. geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.
Das Mitführverbot galt vom 26. Mai 2025 bis zum 31. Juli 2025, jeweils täglich von 14 Uhr bis 4 Uhr des Weiterlesen