BPOL NRW: Bundespolizei informiert über Kontrollmaßnahmen im Hauptbahnhof Gelsenkirchen
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250729_BPOLD_STA_AGV_Waffenverbot_Gelsenkirchen_Hbf.pdfPDF - 227 kB
Die Bundespolizei wird vom 28. bis 31. August 2025 an dem Hauptbahnhof Gelsenkirchen ein Mitführverbot für gefährliche Gegenstände erlassen. Zuwiderhandlungen können mit einem Platzverweis, einem Bahnhofsverbot bzw. Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld geahndet werden.
In den letzten Monaten verzeich Weiterlesen