Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Bochum – Einziehung von 9,8 Millionen Euro gegen schweizerische AG angeordnet
Crime must not pay - Straftaten dürfen sich nicht lohnen!
Auf Antrag der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für die Verfolgung der Wirtschafts- und Finanzkriminalität Bochum hat das Landgericht Essen mit Urteil vom 02.09.2025 gegen eine schweizerische Aktiengesellschaft die Einziehung eines Geldbetrages in Höhe von 9.815.426,92 Euro angeordnet.
Hintergrund dieser im selbständigen Einziehungsverf Weiterlesen