Bundespolizeidirektion München: AGV-Verstöße und sexuelle Belästigung
Seit 28. November 2025 - und noch bis 4. Januar 2026 - gilt eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei, die das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenstände in drei Münchner Bahnhöfen sowie drei S-Bahnhaltepunkten verbietet. Beim Aufhängen von Hinweisplakaten am Marienplatz wurden am Samstagmorgen (29. November) Beamte angepöbelt und tätlich angegriffen. Zudem kam es Samstagabend (29. Weiterlesen