Sehen und gesehen werden im Straßenverkehr: „Mach’s wie die Polizei – mach‘ Dich sichtbar“
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130620FlyerSicherheitdurchSehenundSichtbarkeitGrafikneuSeite2.pdfPDF - 86 kB150903DortmundFlyerSicherheitdurchSehenundSichtbarkeitGrafikneuSeite1.pdfPDF - 280 kBPolizeiADAC_Flyer_DruckfassungSehenundGesehenwerden.pdfPDF - 1,7 MB
Lfd. Nr.: 1094
Wer sich zu Fuß dunkel gekleidet im Straßenverkehr bewegt, ist im Scheinwerferlicht eines Autos auf einer Distanz von 25 Meter erkennbar - Weiterlesen