Auch bei Wildunfällen gilt § 34 der Straßenverkehrsordnung
Landkreis Gifhorn
11.03.2021
Wildunfälle sind bei der Polizei im Landkreis Gifhorn an der Tagesordnung, wobei diese überwiegend nicht am Tage, sondern eher in den Morgen- und Abendstunden und der Nacht verursacht werden, wenn die Tiere aufgrund von Nahrungsaufnahme oder Aufsuchen von Schlafplätzen die Straßen queren, also "wechseln".
Die meisten von uns lieben die heimischen Wildtiere und er Weiterlesen