Hannover

Bundespolizei erlässt Mitführverbot von Waffen und gefährlichen Gegenständen sowie pyrotechnischen Gegenständen für lagerelevante Bahnhöfe und Bahnstrecken in Hamburg

Ein Dokument A1_Geltungsbereich_AGV_Hamburg.pdfPDF - 2,2 MB Die Bundespolizeidirektion Hannover erlässt für die unten genannten Zeiträume eine Allgemeinverfügung für die Bahnhöfe Hamburg Hauptbahnhof, Hamburg-Altona, Hamburg-Harburg, Hamburg-Bergedorf und Hamburg-Dammtor sowie im S-Bahnverkehr der Linien S1 (Rissen-Poppenbüttel), S2 (Altona-Bergedorf), S3 (Neugraben-Elbgaustraße) und S5 Weiterlesen