Pressemitteilung
Generalstaatsanwaltschaft Hamburg bestätigt:
Weiterhin kein Anfangsverdacht gegen Olaf Scholz wegen Falschaussage
Nach einer Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg vom 15. Februar 2023 besteht
weiterhin kein Anfangsverdacht gegen Olaf Scholz wegen falscher uneidlicher Aussage
vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) "Cum-Ex Steuergeldaffäre". Damit
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