Feststellung von stark alkoholisierten E-Scooter-Fahrern und einem Radfahrer
Am Wochenende haben die Beamten mehrere Fahrzeugführer festgestellt, die auf Grund der Fahrten mit einem zu hohen Promillewert eine Straftat gemäß der Trunkenheit im Straßenverkehr begangen haben. Bei Fahrradfahrern gilt es als eine Straftat, wenn der Promillewert bei über 1,59 Promille liegt. Da E-Scooter als Kraftfahrzeuge anzusehen sind, liegt die Grenze zur strafbaren Handlung hier bereit Weiterlesen