Angeln mit Lebendköder ist Verstoß nach dem Tierschutzgesetz
(swe). Am Dienstag Abend gegen 20.10 Uhr meldet ein Zeuge der Rintelner Polizei, dass an der Weser Angler mit lebenden Fischen angeln. Das Angeln mit Lebendködern stellt jedoch einen Verstoß nach § 17 des Tierschutzgesetzes dar, weil man "...einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt!" Nach Angaben des Zeugen habe er als Gewässerschutzw Weiterlesen