Erneuerung der Änderung der Allgemeinverfügung für den wasserseitigen Bereich um den Buckelwal vor Poel
Mit Wirkung vom 20. April 2026 trat die aktualisierte Allgemeinverfügung in Kraft. Diese ist unter folgendem Link einsehbar: https://www.polizei.mvnet.de/
Zur Erläuterung der Ausnahmeregelung gilt:
Sportbootführer mit Liegeplatz in Kirchdorf dürfen den Kirchsee zum Zwecke des Auslaufens verlassen. Eine Wiedereinfahrt/ Einfahrt in den Kirchsee ist hingegen bis auf Weiteres untersagt.
Die üb Weiterlesen