BPOL NRW: Zur Karnevalszeit: Bundespolizei erlässt Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen für die Hauptbahnhöfe Bielefeld, Hamm, Münster und Paderborn
Anlässlich der bevorstehenden Karnevalstage hat die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin für die Hauptbahnhöfe Bielefeld, Hamm, Münster und Paderborn eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen von gefährlichen Gegenständen untersagt.
Die Allgemeinverfügung gilt von Altweiberfastnacht, 12. Februar, 00:00 Uhr bis Veilchendienstag, 17. Februar 2026, 23:59 Uhr und dient der Erhöhu Weiterlesen