BPOL NRW: Bundespolizei erlässt Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände
Ein Dokument
Plakat_AGV.pdfPDF - 120 kB
Im Zeitraum vom 21. März, ab 13:00 Uhr, durchgehend bis zum 25. März, bis 06:00 Uhr, werden gefährliche Gegenstände in den Bahnhöfen Köln Hauptbahnhof, Messe/Deutz, Trimbornstraße und Ehrenfeld verboten sein. Einsatzkräfte der Bundespolizei führen verstärkt Kontrollen durch und ahnden Zuwiderhandlungen konsequent.
Die Bundespolizei in Köln regi Weiterlesen