Ulm (ots) - Alkoholkontrollen brachten dies in Stafflangen und in der Hans-Liebherr-Straße ans Licht. Die Testergebnisse ergaben Werte, die über der 0,5 Promille-Grenze lagen. Die Ahndung dieser Ordnungswidrigkeit sieht ein Bußgeld in Höhe von einigen hundert Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot vor.
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