Waffen- und Messerverbotszone sowie drei Pyrotechnikverbotszonen zum Jahreswechsel
Mitte/Tempelhof-Schöneberg/Neukölln
Die Polizei Berlin wird auch in der bevorstehenden Silvesternacht, wie an jedem Tag, für die Sicherheit der Berlinerinnen und Berliner sowie aller Besucherinnen und Besucher im Einsatz sein. Dabei wird es auch zu diesem Jahreswechsel Bereiche geben, in denen das Mitführen und Verwenden von Pyrotechnik polizeilich verboten beziehungsweise untersagt sein wird. Zusätzlich wird eine Waffen- und Messerverbotszone eingerichtet.
Vom Waffen- und Messerverbot sind alle Waffen im Sinne des Waffengesetzes sowie jegliche Messer, welches Küchen- und Gebrauchsmesser inkludiert, betroffen. Ausnahmen von diesem Verbot, zum Beispiel aus gewerblichen Gründen, sind in der Rechtsverordnung vom 17. Dezember 2024, die heute im Amts- und Gesetzblatt veröffentlicht wurde, nachlesbar.
Das Verbot betrifft pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F2, F3 und F4 sowie selbstverständlich jegliche Pyrotechnik ohne erforderliche Zulassung und Kennzeichnung (illegale Pyrotechnik). Erlaubt ist lediglich das Mitführen und Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F1. Dazu zählen beispielsweise ganzjährig erlaubte Wunderkerzen, Tischfeuerwerke und Knallerbsen.
Die Polizei Berlin wird während des genannten Zeitraumes mit Polizeikräften in den Verbotsbereichen anwesend sein und das Mitführ- sowie Verwendungsverbot überwachen und durchsetzen.
Im Veranstaltungsbereich am Brandenburger Tor, in dem seitens des Veranstalters das Mitführen und Verwenden von Feuerwerkskörpern jeglicher Art nicht zugelassen ist, wird dies von Sicherheitsmitarbeiterinnen und Sicherheitsmitarbeitern des Veranstalters im Rahmen des Hausrechts durchgeführt.
Nähere Informationen zu den Pyrotechnikverbotszonen sowie zur Waffen- und Messerverbotszone finden Sie auf der Internetseite der Polizei Berlin.
Pressearbeit und Erreichbarkeit