Festnahme und Durchsuchungen wegen Bandenbetrugsverdachts durch Coachings
Einsatzkräfte des Landeskriminalamtes Berlin setzten heute Morgen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin an 25 Durchsuchungsorten 23 Durchsuchungsbeschlüsse in einem Ermittlungsverfahren wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges in 140 Fällen mittels Coachingangeboten um. Vollstreckt wurden zudem fünf Vermögensarreste. Einer der mutmaßlichen Haupttäter, ein 42-Jähriger, wurde aufgrund eines bereits gegen ihn erwirkten Haftbefehls festgenommen und soll noch im Laufe des Tages einem Ermittlungsrichter vorgeführt werden.
Ermittelt wird gegen elf Männer im Alter zwischen 32 und 63 Jahren und vier Frauen im Alter von 43, 46, 50 und 74 Jahren. Sie sollen ab Mai 2021 und bis mindestens Juli 2023 mit weiteren, teils gesondert Verfolgten, teils unbekannten Personen gegenüber Jobcentern und Agenturen für Arbeit Einzelcoachingmaßnahmen abgerechnet haben, die sie tatsächlich entweder gar nicht oder allenfalls teilweise erbracht haben.
Menschen, die Arbeitslosengeld 1 oder 2 beziehen, können sich bei der Suche nach einem neuen Beschäftigungsverhältnis bei einem zugelassenen und zertifizierten Träger coachen lassen. Das jeweilige Jobcenter bzw. die jeweilige Agentur für Arbeit geben dazu Gutscheine aus. Nach durchgeführter Maßnahme rechnet der Träger dann direkt mit dem Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit seine Leistung ab.
Dieses System sollen die Beschuldigten mit Coaching-Unternehmen, die ihnen entweder gehörten oder für die sie gearbeitet haben, ausgenutzt und zahlreiche Maßnahmen bewusst unzutreffend abgerechnet haben. Dadurch sollen sie einen Schaden von 890.974,40 Euro verursacht haben. Ob die abgerechneten Coachingmaßnahmen zumindest teilweise erbracht worden sind, ist dabei ohne Belang: Denn unvollständig erbrachte Coachingmaßnahmen sind für Jobcenter bzw. Agenturen für Arbeit insgesamt wertlos, weil nicht nachvollzogen werden kann, was geschult wurde und eine Coachingmaßnahme nur als Ganzes erbracht den angestrebten Eingliederungserfolg erzielen kann. Die Durchsuchungen erfolgten an den Wohnanschriften der Beschuldigten in Berlin – Charlottenburg, Baumschulenweg, Rudow, Lichterfelde, Adlershof, Steglitz, Gropiusstadt, Gesundbrunnen, Lichtenrade, Tempelhof und Schöneberg – sowie in Mittenwalde (Brandenburg) und Dessau-Roßlau (Sachsen-Anhalt). Weitere Maßnahmen bei
Unternehmen und bei einer Zeugin erfolgten u.a. in Berlin – Schöneberg, Tempelhof, Wilmersdorf, Tiergarten und Marzahn – sowie in Dessau-Roßlau. Die Festnahme des mutmaßlichen Hauptverdächtigen erfolgte an seiner Wohnanschrift in Lichterfelde. Zudem wurden fünf Vermögensarreste vollstreckt.
Die Durchsuchungen, an der rund 200 Einsatzkräfte aus Berlin sowie rund 20 Einsatzkräfte aus Brandenburg und Sachsen-Anhalt beteiligt waren, führten zum Auffinden von Datenträgern und Geschäftsunterlagen, die nun im Fortgang der andauernden Ermittlungen ausgewertet werden.
Pressearbeit und Erreichbarkeit