Bundespolizeidirektion München: Gefährliche Gegenstände verboten / Bundespolizeidirektion München erlässt temporäres Mitführverbot
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20240919_AllgemeinverfügungBundespolizeiMitführverbot21.09.-07.10.24.pdfPDF - 66 kB
Die Bundespolizei erlässt vom 21. September 2024, 6 Uhr, bis 7. Oktober 2024, 6 Uhr, eine Allgemeinverfügung für den Haupt- und Ostbahnhof in München sowie die S-Bahn-Haltepunkte Donnersbergerbrücke, Hackerbrücke und Hauptbahnhof, mit der das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaf Weiterlesen