Stollberg (ots) - Am 03. Januar 2016 gegen 04:00 Uhr wurden in Stollberg zwei abgestellte Citybahnen auf insgesamt 46 m² und 4 m² mit verschiedener Farbe und unterschiedlichen Schriftzügen besprüht. Die Schadenshöhe kann derzeit noch nicht beziffert werden.
Die Bundespolizei hat die Ermittlung wegen Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch aufgenommen.
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