„Konzept der Polizei ist aufgegangen“: Versammlungsfreiheit garantiert und Schutz vor antisemitischem Hass sichergestellt
Lfd. Nr.: 1039
Bei zwei Versammlungen am Samstag (28.10.2023) in der Dortmunder Innenstadt achtete die Polizei mit strengen Maßstäben auf die Einhaltung von beschränkenden Verfügungen. Die Auflagen sollten verhindern, dass die Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer mit Anstachelungen zu Hass und Gewalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören.
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