Kosten nach mutwillig ausgelöstem Amokalarm: Verursacher müssen Teil der Einsatzkosten tragen
Nach dem mutwillig ausgelösten Amokalarm an der Elisabeth-Belling-Gesamtschule in Hameln im September 2024 sind die Verfahren inzwischen abgeschlossen. Sowohl der damalige Verursacher als auch der Anstifter wurden rechtskräftig zur Zahlung von jeweils 10.000 Euro zur Beteiligung an den Einsatzkosten verpflichtet.
Der Alarm hatte am Dienstag (10.09.2024) einen umfangreichen Polizeieinsatz ausgel Weiterlesen