Kreis Viersen: 59 Menschen auf unversicherten E-Scootern und Mofas unterwegs
Alle Jahre wieder am 1. März benötigen E-Scooter, Kleinrafträder und Mofas ein neues Versicherungskennzeichen. Anders als beim Auto, wo das Kennzeichen ja bleibt, auch wenn alle zwei Jahre der TÜV fällig ist, sind die Versicherungskennzeichen nur ein Jahr gültig. Man bezahlt, bekommt das Kennzeichen - und ist vom 1. März bis 28. Februar des Folgejahres versichert.
Dann gibt es ein neues Ke Weiterlesen