Betreuung der Versammlungslage am Freitag und Sonnabend – Bilanzmeldung

Die Polizei Berlin schützte am vergangenen Freitag in Neukölln zwei Versammlungen mit Bezug zum Nahostkonflikt mit rund 170 Einsatzkräften. Eine pro-palästinensische Kundgebung hatte den Titel „Stoppt den Genozid in Gaza und Libanon“ und eine pro-israelische Kundgebung zum Thema „Solidarität mit Israel und der IDF Für die Freilassung der Geiseln“. Am gestrigen Tag fanden fünf Versammlungen statt bzw. waren angekündigt: Eine Kundgebung in Tempelhof mit dem Titel „Solidarität mit Palästina Stoppt den Gaza Genozid Keine Waffen für Israel Stoppt den Krieg in Libanon“, eine Kundgebung in Lichtenberg unter dem Motto „Ein Jahr Bodenoffensive in Gaza“, ein Aufruf in Schöneberg “Den Genozid Israels beenden“, eine Kundgebung in Schöneberg zum Thema „Gegenprotest zur pro Palästina Demo Solidarität mit Israel und der IDF Stoppt den Terror für die Freiheit der Geiseln“ und ein Aufzug in Kreuzberg unter dem Motto „Gegen Angriffe türkische Staat in Rojava gegen Bombardierung durch türkische Staat in Rojava“. Die Polizei Berlin betreute diese fünf Versammlungen mit rund 500 Einsatzkräften. Die Versammlung “Stoppt den Genozid in Gaza und im Libanon!” war für den Zeitraum von 16 bis 21 Uhr mit 50 Teilnehmenden auf Vorplatz des Rathauses Neukölln in der Karl-Marx-Straße angezeigt. Im Vorfeld dieser Veranstaltung wurden kurz nach 16 Uhr durch Einsatzkräfte des Landeskriminalamts zwei zukünftigen Versammlungsteilnehmenden, welche auf der Karl-Marx-Straße in Richtung des Kundgebungsortes liefen, eine Teilnahmeuntersagung der gemäß § 16 Versammlungsfreiheitsgesetz Berlin (VersFG BE) ausgehändigt und die Teilnahme an der Versammlung untersagt. Daraufhin verließen die beiden Personen die Örtlichkeit. Die Versammlung startete gegen 16.10 Uhr mit 90 Teilnehmenden. Um 17:15 Uhr hielt eine Person ein Plakat hoch, welches den Inhalt “We are not powerless BDS now Israel” aufwies. Die Person wurde im Nachgang der Versammlung überprüft, wobei ehemalige Teilnehmende versuchten die Überprüfung zu stören. Die Störungsversuche konnten mittels Schieben und Drücken unterbunden werden. Gegen 17:50 Uhr versuchten vier Personen eine Menschenpyramide zu bilden, dies wurde durch Einsatzkräfte unterbunden. Es kam daraufhin zu Sprechchören mit dem Inhalt “Fuck the Police”. Die Teilnehmendenzahl betrug zu diesem Zeitpunkt 380. Aus der Versammlung heraus begaben sich wiederholt Teilnehmende in Richtung der Mittelinsel Karl-Marx-Straße zur Kundgebung „Gegenprotest zur pro Palästina Demo Solidarität mit Israel und der IDF Stoppt den Terror für die Freiheit der Geiseln“, um von dort Peace-Zeichen und ein aus Händen geformtes Dreieck zu zeigen. Das wurde durch Einsatzkräfte der Polizei unterbunden. Gegen 18:15 Uhr kam es zu Ausrufen “From the River to the Sea” aus der Kundgebung heraus. Entsprechende Strafanzeigen wurden gefertigt. Die Teilnehmeranzahl hatte sich zu diesem Zeitpunkt bereits stark reduziert. Gegen 19 Uhr war die Versammlung mit noch zehn Teilnehmenden beendet. Die Kundgebung Thema: „Solidarität mit Israel und der IDF Für die Freilassung der Geiseln” sollte auf dem Vorplatz Rathaus Neukölln in der Karl-Marx-Straße von 15.30 bis 18 Uhr stattfinden. Die Versammlungsanzeigende erschien um 15:15 Uhr vor Ort und bat darum, den Kundgebungsort auf der Karl-Marx-Allee zu verschieben. Dem wurde zugestimmt. Gegen 16 Uhr begann die Kundgebung mit drei Teilnehmenden, die sich im Verlauf der Veranstaltung auf neun erhöht. Kurz vor 19 Uhr meldete eine Versammlungsteilnehmerin den Einsatzkräften, von einem unbekannten Gegenstand an der Hand getroffen worden zu sein und klagte über Schmerzen in der Hand. Daraufhin wurde der Bereich abgesucht und eine weiße Hartplastikkugel aufgefunden, welche bauartbedingt dem Geschoss einer Softairwaffe glich. In diesem Zusammenhang wurden vier Personen, welche sich in unmittelbarer Nähe befanden, überprüft. Ein möglicher Tatzusammenhang konnten nicht hergestellt werden. Gegen 19 war die Kundgebung mit acht Teilnehmenden beendet. Die ehemaligen Teilnehmenden verließen geschlossen den Kundgebungsort und wurden von Einsatzkräften im ÖPNV begleitet. Insgesamt kam es zu sechs freiheitsbeschränkenden Maßnahmen und drei eingeleiteten Strafverfahren, unter anderem wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen und der gefährlichen Körperverletzung und zwei Ordnungswidrigkeiten gemäß VersFG BE. Versammlungslage am Sonnabend Die Kundgebung “Solidarität mit Palästina Stoppt den Gaza Genozid Keine Waffen für Israel Stoppt den Krieg in Libanon“ war am Wittenbergplatz für den Zeitraum von 16 bis 19 Uhr mit 700 Teilnehmenden angezeigt. Mit Beginn der Versammlung gegen 16.20 Uhr mit 250 Teilnehmenden sind die beschränkenden Verfügungen in deutscher und arabischer Sprache verlesen worden. Eine Teilnahmeuntersagung wurde einer männlichen Person gegen 16.30 Uhr gemäß § 16 VersFG BE vor Ort ausgehändigt und im Anschluss ein Platzverweis für den Kundgebungsort erteilt. Gegen 17 Uhr stieg die Teilnehmerzahl auf 350 Personen an. Innerhalb der Kundgebung befand sich eine Gruppe von 50 Personen, die wiederholt polizeifeindliche Sprechchöre skandierten. Es erfolgten drei Freiheitsbeschränkungen von zwei wiedererkannten Straftätern sowie einer wiedererkannten Straftäterin aus vorangegangenen Versammlungslagen. Zur Sicherung einer dieser Personen musste durch die Einsatzkräfte Zwang in Form von Schieben und Drücken eingesetzt werden. Entsprechende Strafermittlungsverfahren wurden eingeleitet. Nach dem Ausruf „From the river to the sea“ innerhalb der Kundgebung wurde einer männlichen Person um 17.45 Uhr die Freiheit entzogen. Strafermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen §86a StGB und VereinsG wurden eingeleitet. Gegen 18 Uhr kam es erneut vereinzelt zu Ausrufen „From the river to the sea“. Tatverdächtige zu den Ausrufen konnten nicht ermittelt werden. Durch den Versammlungsleiter wurde die Kundgebung mit 250 Teilnehmenden gegen 18 Uhr beendet. Kurz danach kam es zu einer Beleidigung zum Nachteil eines Medienvertreters durch eine weibliche Person. Ein entsprechendes Strafermittlungsverfahren ist eingeleitet worden Ab 18:10 Uhr erfolgten Durchsagen mit dem Hinweis, sich vom ehemaligen Kundgebungsort zu entfernen. Zwei weitere wiedererkannte Straftätern aus einer vergangenen Versammlung sowie zwei weibliche Personen nach Beleidigung und tätlichem Angriff wurden gegen 18:15 Uhr in ihrer Freiheit beschränkt. In dem Zusammenhang erfolgten Zwangsmaßnahmen in Form von Schieben und Drücken. Entsprechende Strafermittlungsverfahren wurden eingeleitet. Am ehemaligen Endplatz hielten sich zu diesem Zeitpunkt noch 100 ehemalige Teilnehmende auf. Nach einer freiheitsentziehenden Maßnahme aufgrund einer Beleidigung sowie tätlichen Angriffs und Widerstands folgte eine größere Gruppe von ehemaligen Teilnehmenden gegen 18.20 Uhr den Einsatzkräften in Richtung des Nebeneingangs des KaDeWe. Ein direkter Zugang zum Nebeneingang wurde durch den Einsatz von Zwangsmaßnahmen in Form von Schieben und Drücken verhindert. Das Sicherheitspersonal des Kaufhauses entschied sich anschließend eigenständig, den Nebeneingang temporär zu schließen. Der Zugang zum Kaufhaus über andere Ein- und Ausgänge wurde jederzeit gewährleistet. Zwei ehemalige Versammlungsteilnehmende leisteten nach Aufforderung, den Versammlungsort zu verlassen, Widerstand. In Folge dessen kam es zu freiheitsbeschränkenden Maßnahmen unter Anwendung unmittelbaren Zwangs. Eine Einsatzkraft wurde dabei an der Hand verletzt, konnte aber den Dienst fortsetzen. Nach einer Sachbeschädigung an einem E-Scooter in der Nähe des Europacenters sowie Sprechchören „From the river to the sea“ wurden zwei männliche und sieben weibliche Personen gegen 18.45 Uhr in Höhe „BIKINI Berlin“ in Budapester Str. überprüft. In diesem Zusammenhang wurde einer weiteren weiblichen Person nach versuchter Gefangenbefreiung, Sachbeschädigung und Widerstand die Freiheit entzogen. Sie kam für erkennungsdienstliche Maßnahmen in einen Polizeigewahrsam. Gegen 19 Uhr herrschte am ehemaligen Kundgebungsort sowie im Umfeld ein normales Straßenbild. Die Kundgebung “ Ein Jahr Bodenoffensive in Gaza“ am Roederplatz angezeigt mit 20 Personen, begann wie geplant um 15 Uhr mit sieben Teilnehmenden und wird durch den Versammlungsleiter um 16:20 Uhr mit 15 Teilnehmenden störungsfrei beendet. Für den geplanten Aufruf “Den Genozid Israels beenden“ in der Keithstraße um 13 Uhr, konnten keine Teilnehmenden festgestellt werden. Die pro-israelische Kundgebung “Gegenprotest zur pro Palästina Demo Solidarität mit Israel und der IDF Stoppt den Terror für die Freiheit der Geiseln“ startete mit fünf Teilnehmenden am Wittenbergplatz gegen 15:15 Uhr. Im weiteren Verlauf der Veranstaltung stieg die Teilnehmerzahl auf 25 an. Die Kundgebung wurde gegen 18:45 Uhr durch die Versammlungsleiterin mit zehn Teilnehmenden störungsfrei beendet. Der Aufzug mit dem Titel „Gegen Angriffe türkische Staat in Rojava Gegen Bombardierung durch türkische Staat in Rojava“ startete am Kottbusser Damm/Weserstr gegen 17 Uhr mit 70 Teilnehmenden. Der Aufzug setzte sich gegen 17.30 Uhr mit 120 Teilnehmenden in Bewegung. Auf Höhe der Sanderstraße wurde gegen 18 Uhr durch eine weibliche Person der sogenannte Wolfsgruß provozierend in Richtung des Aufzuges gezeigt und durch die Teilnehmenden wahrgenommen. Um eine Eskalation zu vermeiden, wurde gegen die weibliche Person ein Platzverweis ausgesprochen, dem sie nicht nachkam. Daraufhin wurde die Person mittels einfacher körperlicher Gewalt in die Sanderstraße geführt. In diesem Zusammenhang erfolgte der Wurf eines kleinen Gegenstandes ohne Treffer durch einen Aufzugsteilnehmer in Richtung der weiblichen Person. Im Bereich des U-Bahnhofs Kottbusser Tor wurde gegen 18.30 Uhr eine männliche Person nach dem Wurf eines Gegenstandes in ihrer Freiheit beschränkt. Ein Strafermittlungsverfahren wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung ist eingeleitet worden. Die Versammlung wurde gegen 18.20 Uhr durch den Versammlungsleiter mit 80 Teilnehmenden beendet. Anschließend setzte sofortiger Abstrom ein. Um 18:40 Uhr herrschte ein normales Straßenbild am ehemaligen Endplatz. Insgesamt kam es zu 24 freiheitsbeschränkenden Maßnahmen, wobei 23 der Kungebung “Solidarität mit Palästina Stoppt den Gaza Genozid Keine Waffen für Israel Stoppt den Krieg in Libanon“ und eine dem Aufzug „Gegen Angriffe türkische Staat in Rojava Gegen Bombardierung durch türkische Staat in Rojava“ zuzuordnen waren. Daraus resultierend wurden 15 Strafverfahren eingeleitet wegen des Verdachts des Widerstands und tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte, der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, der gefährlichen Körperverletzung, der Sachbeschädigung, Beleidigung und Gefangenenbefreiung. Pressearbeit und Erreichbarkeit