Bundespolizeidirektion München: Erneut temporäres Mitführverbot für gefährliche Gegenstände an fünf bayerischen Bahnhöfen
Für den Zeitraum ab 29. Mai 2026, 15:00 Uhr bis zum 31. Mai 2026,
03:00 Uhr erlässt die Bundespolizei Allgemeinverfügungen für die
Hauptbahnhöfe München, Nürnberg, Regensburg, Rosenheim sowie den Bahnhof München-Ost. Dadurch wird dort das Mitführen von
gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen,
Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art verboten.
Die Allgemei Weiterlesen