(Schwarzwald-Baar-Kreis) Verstöße gegen Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei Ansammlungen von mehr als zehn Personen werden polizeilich geahndet
Das Polizeipräsidium Konstanz weist darauf hin, dass das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis als zuständige Behörde die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei Ansammlungen von mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum, insbesondere auch im Freien, verfügt hat.
Die Polizei wird gemeinsam mit den Versammlungsbehörden unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit auf die Einhaltung der Weiterlesen