Pressemeldung der Polizei zum diesjährigen 40. Open Flair – Drohneneinsatz
Zum diesjährigen Open Flair in Eschwege werden durch die Polizei erstmalig auch Drohnen eingesetzt.
Hierzu wurde für das Festivalgelände bei der Deutschen Flugsicherung ein polizeilicher Einsatzraum nach §21h Abs. 3 Nr.11 LuftVO definiert und eingerichtet.
Was ist zu beachten?
Daraus ergibt sich ein grundsätzliches Verbot für den Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge (Drohnen, Copter pp.).
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