Dortmund (ots) - Lfd. Nr.: 0995
"Wer am Straßenverkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird", so sieht es die Straßenverkehrsordnung vor. Bei gewissen Verkehrste Weiterlesen