„Action Day“ wegen Verbreitens von IS-Propaganda
Im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Berlin durchsuchten Einsatzkräfte des Landeskriminalamtes Berlin heute im Rahmen eines sogenannten „Naschid Action Day“ berlinweit 22 Wohnanschriften wegen des Verdachts des Verbreitens von Propagandamitteln terroristischer Organisationen. Insbesondere auf Social Media-Plattformen wie TikTok und Instagram ist in den letzten Jahren ein erheblicher Anstieg von Veröffentlichungen von Nashids der Terrororganisation „Islamischer Staat“ festzustellen, in denen der IS verherrlicht wird. Bei Nashids handelt es sich um gesungene Lieder und Hymnen ohne eigene Instrumentalbegleitung. Im jihadistischen Kontext sind dies Kampflieder, die zur Emotionalisierung und zur politischen Mobilisierung ihrer Zuhörer eingesetzt werden und die häufig von der offiziellen Medienstelle des sogenannten „Islamischen Staats (IS)“ oder anderer ausländischer terroristischer Vereinigungen herausgegeben wurden. Derartige Propaganda wird insbesondere auch
von Jugendlichen, Heranwachsenden und jungen Erwachsenen verbreitet – möglicherweise auch ohne das Bewusstsein, dass dies strafbare Handlungen darstellen könnte. Gerade in Berlin ist mit immer weiter steigenden Zahlen zu rechnen. Von der Bündelung der Maßnahmen im heutigen Action-Day erhoffen sich die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden daher auch, eben diese Zielgruppe für Propaganda des Islamischen Staates ansprechen, informieren und Problembewusstsein – auch hinsichtlich der strafrechtlichen Folgen – schaffen zu können.
Die Durchsuchungen erfolgten an den jeweiligen Wohnanschriften der drei weiblichen und 19 männlichen Beschuldigten, überwiegend im Alter zwischen 15 und 23 Jahren (drei Beschuldigte waren bereits 27, 33 und 36 Jahre alt). Durchsucht wurde in Neuhohenschönhausen (1), Waidmannslust (2), Reinickendorf (1), Gesundbrunnen (4), Biesdorf (1), Mitte (1), Prenzlauer Berg (1), Neukölln (1), Oberschöneweide (1), Alt-Hohenschönhausen (3), Kreuzberg (1), Schöneberg (2), Gropiusstadt (1), Tempelhof (1) und Heiligensee (1). Die Durchsuchungen führten zur Beschlagnahme von Beweismitteln, überwiegend Mobiltelefonen und Datenträger, die nun ausgewertet werden. Festnahmen erfolgten nicht. Aufgrund von Zufallsfunden wie Einhandmessern oder Teleskopschlagstöcken wurden weitere Verfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz gegen die jeweils Betroffenen eingeleitet.
Pressearbeit und Erreichbarkeit