BPOL NRW: Rhein in Flammen 2026 – Bundespolizei erlässt Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände
Aufgrund der alljährlich stattfindenden Veranstaltung "Rhein in Flammen" ist es vom 1. Mai 2026 ab 16:00 Uhr durchgehend bis zum 3. Mai 2026 um 06:00 Uhr verboten, gefährliche Gegenstände mitzuführen. Das Verbot gilt für die Bahnhöfe Bonn Hauptbahnhof, Bonn Beuel und Bonn Bad Godesberg sowie den Haltepunkt Bonn UN Campus.
Insbesondere bei Veranstaltungen, im Zusammenhang mit Alkohol- und Dr Weiterlesen