Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Gießen und des Polizeipräsidiums Mittelhessen
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Tötungsdelikt in Büdingen - Folgemeldung
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Gießen erfolgte am Dienstagnachmittag (21.02.2023) die Vorführung des 65-jährigen Beschuldigten bei Gericht.
Es erging Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des vollendeten Totschlags.
Die umfangreichen Ermittlungen zum Tatablauf und den genauen Tathintergründen dauern an.
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